So einen Schwachsinn habe ich selten gehört.
Wenn die Polizei in einer Kontrolle nicht merkt, dass laut Schein maximal 18 Zoll erlaubt sind und ich mit schönen 20 Zoll anrolle, hat die Polizei aber ein riesiges Problem. Das ist ein einfacher Datenabgleich und dafür braucht man kein technisches Verständnis.
Na jetzt erklär mir doch mal bitte, wie ich in einer Kontrolle die freigegebenen Reifengrößen sehen kann? Zulassungsbescheinigung Teil 1? Falsch, steht nur 1 Reifengröße drin (bei mir 18" und ab Werk mit 20" ausgeliefert). COC muss man nicht mitführen. Und wie bereits gesagt wurde, ist die Polizei in der Nachweispflicht.
Aber schön wie mir Unwissende meinen Job erklären wollen. Ich google dann während der Kontrolle manchmal schnell nach der COC - bei manchen Herstellern bekommt man sie online, bei vielen nicht. Nächste Möglichkeit: Insignia 245/35 R20 googlen und da kommen ganz viele Bilder von dem Auto mit exakt diesen Felgen. Also, wo hat man da noch Verdachtsmomente?
Deshalb hab ich ja geschrieben, dass keiner bzw. kaum einer meiner Kollegen das weiß und wo kein Kläger, da bekanntlich kein Richter.
Zum Thema Untersagung der Weiterfahrt? Wenn nix schleift usw., sprich keine Gefährdung ausgeht, warum soll oder kann ich dann die Weiterfahrt untersagen? Und Abschlepper und dann technisches Gutachten? Der Grund der Maßnahme der Erstellung eines technischen Gutachtens sind Mängel, die vor Ort, nicht gerichtsverwertbar und beweissicher dokumentiert werden können. Falsche Rad-/Reifenkombination - 2 Fotos gemacht und dokumentiert.