Mal wieder H&R

  • also ich denke auch 200km ist nen ganz guter richtwert,


    ICH würde das bisschen abhängig machen, wie scharf die Polizei kontrolliert...
    denn dann würde ich schon früher ds ganze machen lassen!
    sonst ist es schon richtig je länger man wartet desto besser setzen sich die federn...
    ABER ohne achsvermessung, könnt ihr euch unter umständen die Reifen kaputtfahren durch falsche achsgeometrie...


    Zudem erlischt die ABE solang du die Achsvermessung nicht getan hast da das eine auflage ist!

  • Alohe
    habe nun auch die H&R Federn drin
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    ich bin sehr zufrieden. Das Auto wirkt optisch jetzt ganz anders und fährt sich natürlich auch straffer
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    einen ganz leichten "Hängepopo" kann man wohl erkennen, (kein Flex + Billsteindämpfer also keine orig.)
    ...aber das ist dann eben dem Alter entsprechend >68< :whistling:
    by the way. für mich primär ganz wichtig(er) der Motorlauf. Und der geht. Gestern Abend auf der BAB nach Hause ganz easy gleich über 230 km/h (lt.Tacho)
    ich werde alles so lassen. Eventuell nochmal irgendwann Spurplatten. Di. Termin zur Achsvermessung und das wars dann erstmal. Aber irgendwas ist ja immer.. :D 8)
    Einen spez. Dank nochmals an den Schrauber und das echt lecker Essen! :thumbup:


    LG SIG 68

  • Servus,


    ich häng mich jetzt einfach mal hier dran um nicht extra nen neuen Thread aufmachen zu müssen!


    Hat das Verbauen der 30er H&R-Federn sowie das Verbauen der gängigen H&H-Spurverbreiterungen eigentlich einen Einfluss auf die zulässige Anhängelast bzw. Stützlast?


    Wären nett wenn mir da mal jemand kurz was dazu sagen könnte.


    Danke und Gruß


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  • mahlzeit
    2 Dinge sind ausschlaggebend:
    die zugelassende Höchstachslast in der Zulassung-(siehe Fahrzeugschein F.1/F.2 od. unter 8 ) und
    die max. Achslast lt. H&R-ABE-Gutachten
    Keine Ahnung was Du für einen Motor hast;
    bei mir steht jetzt z.B.im Schein HA 1140Kg
    im H&R Gutachten 1160Kg und für den ST=1270 (mit jenen Federn)


    und bei den Hinweisen und Auflagen eben:
    Beim Anbau einer Anhängerkupplung ist die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel
    über der Fahrbahn von 350mm. bei zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu beachten.
    Mit den Spurplatten bzw. der Verbreiterung, wirst Du dann eh zum TÜV zum Eintragen lassen, hin müssen.
    Ich denke die Verbreiterung wird erst dann abgenommen, wenn ein Aufsetzen im Anhängerbetrieb ausgeschlossen ist, denn dort wird schon recht genau nachgeschaut.


    hoffe Dir etwas weitergeholfen zu haben


    Gruss SiG