• Hat mir mein FOH heute auch erzählt. Also werde ich meinen Neuwagen bis Ende Oktober bestellen.


    Gruß


    Günni

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Hallo,


    tja, stellt sich nur die Frage ob man überhaupt in den Genuss dieser Garantie kommt. :wacko:


    Schließlich muss man diese erst nach der 2 Jahresgarantie aktivieren.


    Ich denke schon, denn maßgebend ist der Abschluss des Kaufvertrages, und da gilt somit noch die erweiterte Garantiefrist. Was sollen denn die machen, die bei Beginn dieser Garantieregelung ihren Kaufvertrag abgeschlossen haben? Pustekuchen, haste nicht geht nicht, denn die sind ja noch nicht mal aus ihrer 2 Jahresgarantie heraus.



    Na schaun mer mal.



    Gruß



    Günni :rolleyes:

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Schließlich muss man diese erst nach der 2 Jahresgarantie aktivieren.


    Ähem ... ich hab gestern mein Schreiben von Opel bekommen und da heißt es, dass die Anschlußgarantie bis zum Ende des dritten Jahres nach Erstzulassung zu aktivieren ist.

  • Ich finde es aber trotzdem merkwürdig! :thumbdown:
    Wie läuft das bei anderen Herstellern?
    Bei KIA z.B. bekommt man ja 7 Jahre Garantie! Da sollte sich Opel mal ein Beispiel dran nehmen!

  • Anscheinend ist der Grund der Rücknahme der "Lebensgarantie" der, dass Opel den Fehler gemacht hat,


    eine Lebenslangegarantie auf 10 Jahre und 100.000 km zu begrenzen.


    Des ist Wettbewerbsverzerrung, da die Konkurenz dadurch nachteile erlangen kann.


    Also ihr lieben Opel Bosse, erst nachdenken, dann werben. :cursing: