PKW-Garantie auch in freier Werkstatt

  • Interessantes Urteil des BGH (AZ.: VIII ZR 206/12)


    PKW-GARANTIE AUCH IN FREIER WERKSTATT


    Karlsruhe. Wer einen Gebrauchtwagen mit Garantie kauft, kann Wartung und Inspektion auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren.
    Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.


    Garantiezusagen beim Neuwagenkauf dürfen dagegen laut einem früheren Urteil vom Service in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden.


    Im aktuellen Fall hatte der Kläger ein gebrauchtes Auto inklusive einjähriger Gebrauchtwagengarantie gekauft.


    Nach fünf Monaten ließ der Kläger den Kundendienst in einer freien Werkstatt vornehmen. Wenige Monate später blieb das Auto dann wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen.
    Die Reparaturkosten, rund 3.500 €, erhält er erstattet.


    Quelle: WAZ vom 26.09.2013


    Also wer zukünftig einen "falschen Stempel" in seinem Serviceheft hat und die Garantie wird aufgrund dessen verweigert, kann sich auf dieses Urteil berufen.


    Gruß


    Günni

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Naja also ich werd Trotzdem schön Brav zum FOH gehn.


    Weil ja klar, die garantie müssen Sie erfüllen, aber auch kein stückchen mehr.
    Also ich kenne viele Fälle wo was auf kulanz gemacht wurde und Ihr werdet doch nicht Glauben das Opel, oder der FOH auch nur 1 Schraube auf Kulanz Löst wen im heft die Falschen Stempel stehen.


    Ich hab meinem FOH seid Mittlerweile 13 ( Seid ich mein erstes Auto gekauft habe )Jahren die Absolute Treue gehalten, und habe das auch Gedankt bekommen.
    Hab jetzt zwar auch den FOH gewechselt, allerdings hatt das auch den grund das mein Alter FOH Dicht macht.


    Auserdem Sollte man Opel unterstützen wos nur geht, und die Kundendienstpreise finde ich völlig OK.
    der ADAC hatt das ja mal getestet und Festgestellt das ne Freie Werkstatt auch nicht Wesentlich billiger ist.

  • Na von dem "Garantiegeber" in diesem Fall die CG Car Garantie.



    Also nach meinem Verständnisses geht es hier ausschließlich um eine käuflich erworbene Gebrauchtwagengarantie.

    MfG Günnie


    Insignia ST, 2,0T 4x4, EZ: 10/2009

    Einmal editiert, zuletzt von Günnie1981 ()

  • Richtig, Versicherung muss den Schaden zahlen unabhängig davon, ob die Schadensreparatur in einer Vertrags- oder freien Werkstatt erfolgte.


    Gilt aber nur für Gebrauchtwagenkauf mit Garantie.


    Einfach mal unter BGH und AZ googlen.


    Ich habe die richterliche Entscheidung deshalb hier reingesetzt, da es im Forum immer wieder Unsicherheiten bzw. Nachfragen zu dem Thema gab. 8)


    Gruß


    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Das Urteil begrüße ich.
    Jedeoch ist in der Presse leider schon wieder von Fehlinterpretationen zu lesen! Das Urteil gilt nur für käuflich erworbene Garatien (z.B. bei CG Car Garantie), nicht für Garantien die eh schon beim Fahrzeugkauf (z.B. Opel Werksgarantie) dabei sind!!


    Grüße
    IdM

    Insignia 2,0 Turbo Sport 4x4, Xenon, Flexride, AFL+, 20" OPC Bi-Color Felgen, H&R 30mm....


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