Beiträge von Rumpelkammer

    Laut Gutachten darfst du mehrere Größen auf der Felge fahren. Durch geringere Einpresstiefe (ET) bei der Zubehörfelge im Vergleich zu den Serienfelgen bei 19 Zoll (Serie: ET 41/45, Zubehör: ET 35) wandert die Felge weiter nach außen. Dadurch musste bei breiteren Reifen laut Gutachten entsprechende Karosseriearbeiten machen, damit du die Felge fahren darfst.


    Welche Temperatur sollte man im Ofen einstellen?

    Das Erwärmen soll es einfacher machen den Kleber zu lösen. Ich kenne keine genaue Temperatur, darum sind meine Angaben abgeleitete Werte. Aber weniger ist immer besser!


    Fakt ist, dass du das Gehäuse öffnen musst, um es zu reparieren zu können. Dabei soll weder das Gehäuse mechanisch noch elektrisch beschädigt werden. Wenn es mit der der Temperatur bzw. Kraft nicht ausreicht, musst du halt zwangsweise mehr Risiko gehen. Im Worst Case (Gehäuse/Platine defekt, Gehäuse lässt sich nicht öffnen) musste eh ein neues Steuergerät haben.


    Bei der Entwicklung werden die Autos durch alle Temperaturzonen gejagt, also 45-50°C Außentemperatur kommen locker vor. Im Steuergerät ist es dann mindestens genauso warm. Dann werden die auch locker 50-60°C im Backofen aushalten.


    Wikipredia hat auch was:
    https://de.wikipedia.org/wiki/…on_Elektronikbauelementen

    Mit Fön und Heißluftgebläsen vorsichtig sein, weil man die Temperatur nicht kontrollieren kann. Da ist ein Backofen einfacher, weil man die Temperatur auswählen kann. Es dauert aber dementsprechend lange bis sich das Steuergerät entsprechend erwärmt hat. Zum Köpfen des Steuergerätes eignen sich auch Rasierklingen.


    Reinigung würde ich mit 99,9% Isopropanol machen (momentan dank Corona aber teuer). Es können leichte Schlieren durch Mittel entstehen, die das Wasser entziehen, aber das kann man nachher absaugen. Das Isopropanol selbst verdunstet schnell.


    Wer sich etwas traut, packt es in die Spülmaschine (ohne Reiniger, Spülmittel, Salz):

    Versuch irgendwie ans CoC-Papier zu kommen. Manche sagen sogar, dass das CoC wichtiger als die Zulassungsbescheinigung ist. Falls beim Händler gekauft ab dorthin. Ansonsten zu einem FOH - für lau wird er es aber i.d.R. nicht machen.
    Es stehen alle Reifengrößen drin, die auf dem individuellen(!) Fahrzeug montiert werden dürfen. In der Zulassungsbescheinigung steht oft nämlich nur eine Größe drin. Wenn man eine andere Größe fährt und dann in einen Kontrolle kommt, kann das zu Problemen führen. Deshalb am besten eine Kopie im Auto mitführen.


    Bei Opel gibt es einen Umrüstkatalog, in dem aufgeführt ist, welche originale Rad-Reifen-Kombinationen grundsätzlich möglich sind:
    https://www.tuev-hessen.de/fil…mruestkatalog-01_2016.pdf


    Beim Insignia gibt es zwei verschiedene Gruppen:
    1) ohne begrenzten Lenkeinschlag
    2) mit begrenzten Lenkeinschlag
    Ohne begrenzten Lenkeinschlag ist bei 18 Zoll Schluss. Wenn man 19 oder 20 Zoll fahren will, muss streng genommen ein Lenkeinschlagbegrenzer verbaut sein.


    Man kann diese beiden Gruppen gut anhand des CoC unterscheiden. Falls im CoC größere Rad-Reifenkombinationen als 18 Zoll eingetragen sind bzw. dementsprechend der Wagen ab Werk mit Rädern >18 Zoll ausgeliefert wurde, ist dieser Lenkeinschlagbegrenzer bereits verbaut.



    Selbst wenn kein Lenkeinschlagbegrenzer verbaut ist und somit keine größeren Räder als 18 Zoll erlaubt wären, ist das kein Problem. Einfach ab zum nächsten Prüfer, damit er das abnehmen kann. Selbst die 20 Zoll sind ohne Arbeiten eintragbar.

    Die wenigsten sind hier vom Fach, so dass sie die korrekten Termini kennen. Es kommt halt auf das Ergebnis an.



    Wenn ich jemanden kontrolliere und ich stelle eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer fest, dann kann ich dem Fahrzeugführer erstmal die Weiterfahrt untersagen. Hierbei muss aber der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit betrachtet werden. Wenn die LEDs blenden, aber wir haben draußen Sonnenschein, warum soll ich dann die Weiterfahrt untersagen? Licht ausmachen und fertig ist der Lack. Ich kann das Auto als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherstellen, aber bei ner LED im Hauptscheinwerfer? Haube auf, Kappe ab, Funzel von hinten fotografiert (da ist ja immer der riesen Lüfter drauf) oder einfach von vorn nen Foto vom Scheinwerfer gemacht (bei Klarglas sieht man ja die LED meistens) und der Beweis ist erbracht.


    Bei einer Kontrolle gibt es in der Tat einen Ermessensspielraum. Ob der Scheinwerfer blendet, wirst du vor Ort ohne Lichteinstellgeräte nicht feststellen können. Also kannst du nur die Auflage machen ohne Licht weiterzufahren, ansonsten biste mit dran.


    Bitte korrigier mich, aber Mängelkarte und Auflagen zur Weiterfahrt dürften vom Papierkram auch eine andere Nummer als Sicherstellung/Gutachten etc. sein.