Beiträge von Rumpelkammer

    ist herzustellen steht dort. Heisst, wenn der Prüfer es genau nimmt und du nicht die Vorgaben eingehalten hast kann die Abnahme verweigert werden.


    Ein Prüfer geht ein Risiko ein, wenn er das abnimmt auch wenn die Auflagen im Gutachten nicht eingehalten sind. Bei Tuningmaßnahmen gibt es oft mehrere Meinungen, gerade bei knappen Dingen. Aber das ist halt keine Einzelabnahme, sondern der Prüfer testiert eigentlich nur, dass die Sachen gemäß Gutachten eingebaut sind. Es wird sicherlich Prüfer geben, die das eintragen, aber legal wird es wahrscheinlich nicht sein.


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    Laut Gutachten darfst du mehrere Größen auf der Felge fahren. Durch geringere Einpresstiefe (ET) bei der Zubehörfelge im Vergleich zu den Serienfelgen bei 19 Zoll (Serie: ET 41/45, Zubehör: ET 35) wandert die Felge weiter nach außen. Dadurch musste bei breiteren Reifen laut Gutachten entsprechende Karosseriearbeiten machen, damit du die Felge fahren darfst.


    Welche Temperatur sollte man im Ofen einstellen?

    Das Erwärmen soll es einfacher machen den Kleber zu lösen. Ich kenne keine genaue Temperatur, darum sind meine Angaben abgeleitete Werte. Aber weniger ist immer besser!


    Fakt ist, dass du das Gehäuse öffnen musst, um es zu reparieren zu können. Dabei soll weder das Gehäuse mechanisch noch elektrisch beschädigt werden. Wenn es mit der der Temperatur bzw. Kraft nicht ausreicht, musst du halt zwangsweise mehr Risiko gehen. Im Worst Case (Gehäuse/Platine defekt, Gehäuse lässt sich nicht öffnen) musste eh ein neues Steuergerät haben.


    Bei der Entwicklung werden die Autos durch alle Temperaturzonen gejagt, also 45-50°C Außentemperatur kommen locker vor. Im Steuergerät ist es dann mindestens genauso warm. Dann werden die auch locker 50-60°C im Backofen aushalten.


    Wikipredia hat auch was:
    https://de.wikipedia.org/wiki/…on_Elektronikbauelementen

    Mit Fön und Heißluftgebläsen vorsichtig sein, weil man die Temperatur nicht kontrollieren kann. Da ist ein Backofen einfacher, weil man die Temperatur auswählen kann. Es dauert aber dementsprechend lange bis sich das Steuergerät entsprechend erwärmt hat. Zum Köpfen des Steuergerätes eignen sich auch Rasierklingen.


    Reinigung würde ich mit 99,9% Isopropanol machen (momentan dank Corona aber teuer). Es können leichte Schlieren durch Mittel entstehen, die das Wasser entziehen, aber das kann man nachher absaugen. Das Isopropanol selbst verdunstet schnell.


    Wer sich etwas traut, packt es in die Spülmaschine (ohne Reiniger, Spülmittel, Salz):

    Versuch irgendwie ans CoC-Papier zu kommen. Manche sagen sogar, dass das CoC wichtiger als die Zulassungsbescheinigung ist. Falls beim Händler gekauft ab dorthin. Ansonsten zu einem FOH - für lau wird er es aber i.d.R. nicht machen.
    Es stehen alle Reifengrößen drin, die auf dem individuellen(!) Fahrzeug montiert werden dürfen. In der Zulassungsbescheinigung steht oft nämlich nur eine Größe drin. Wenn man eine andere Größe fährt und dann in einen Kontrolle kommt, kann das zu Problemen führen. Deshalb am besten eine Kopie im Auto mitführen.


    Bei Opel gibt es einen Umrüstkatalog, in dem aufgeführt ist, welche originale Rad-Reifen-Kombinationen grundsätzlich möglich sind:
    https://www.tuev-hessen.de/fil…mruestkatalog-01_2016.pdf


    Beim Insignia gibt es zwei verschiedene Gruppen:
    1) ohne begrenzten Lenkeinschlag
    2) mit begrenzten Lenkeinschlag
    Ohne begrenzten Lenkeinschlag ist bei 18 Zoll Schluss. Wenn man 19 oder 20 Zoll fahren will, muss streng genommen ein Lenkeinschlagbegrenzer verbaut sein.


    Man kann diese beiden Gruppen gut anhand des CoC unterscheiden. Falls im CoC größere Rad-Reifenkombinationen als 18 Zoll eingetragen sind bzw. dementsprechend der Wagen ab Werk mit Rädern >18 Zoll ausgeliefert wurde, ist dieser Lenkeinschlagbegrenzer bereits verbaut.



    Selbst wenn kein Lenkeinschlagbegrenzer verbaut ist und somit keine größeren Räder als 18 Zoll erlaubt wären, ist das kein Problem. Einfach ab zum nächsten Prüfer, damit er das abnehmen kann. Selbst die 20 Zoll sind ohne Arbeiten eintragbar.