Die wenigsten sind hier vom Fach, so dass sie die korrekten Termini kennen. Es kommt halt auf das Ergebnis an.
Wenn ich jemanden kontrolliere und ich stelle eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer fest, dann kann ich dem Fahrzeugführer erstmal die Weiterfahrt untersagen. Hierbei muss aber der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit betrachtet werden. Wenn die LEDs blenden, aber wir haben draußen Sonnenschein, warum soll ich dann die Weiterfahrt untersagen? Licht ausmachen und fertig ist der Lack. Ich kann das Auto als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherstellen, aber bei ner LED im Hauptscheinwerfer? Haube auf, Kappe ab, Funzel von hinten fotografiert (da ist ja immer der riesen Lüfter drauf) oder einfach von vorn nen Foto vom Scheinwerfer gemacht (bei Klarglas sieht man ja die LED meistens) und der Beweis ist erbracht.
Bei einer Kontrolle gibt es in der Tat einen Ermessensspielraum. Ob der Scheinwerfer blendet, wirst du vor Ort ohne Lichteinstellgeräte nicht feststellen können. Also kannst du nur die Auflage machen ohne Licht weiterzufahren, ansonsten biste mit dran.
Bitte korrigier mich, aber Mängelkarte und Auflagen zur Weiterfahrt dürften vom Papierkram auch eine andere Nummer als Sicherstellung/Gutachten etc. sein.