genau so sieht es aus.
Der Halter/Fahrer ist in der Nachweispflicht für solche Sachen. Daher COC Papiere besser mitführen oder eingetragen haben
genau so sieht es aus.
Der Halter/Fahrer ist in der Nachweispflicht für solche Sachen. Daher COC Papiere besser mitführen oder eingetragen haben
Ich werde auf jeden Fall zum TÜV fahren.
Möchte nicht bei jeder Kontrolle die Unterhose wechseln müssen.
Sogar im Calibra hab ich jeden Mist eingetragen, da hat mein Schein 3 Seiten.
Die 100 Euro für meine Ruhe isses mir wert.
Der Halter ist nicht in der Nachweispflicht und muss auch das CoC (was am besten zuhause bleibt) nicht mitführen.
Der zu bemängelnde Beamte muss den Nachweis erbringen, das die Reifengröße nicht konform mit der EG Typgenehmigung ist.
Und was in der EG Typgenehmigung steht, kann auch von CoC abweichen.
Bsp. Unser C Corsa von 2006. lt CoC 14/15“ erlaubt. Lt EG Typgenehmigung 14-17“ ;).
Da sind jetzt auch 16“ drauf, obwohl die weder eingetragen sind noch in CoC stehen.
Alles im grünen Bereich.
Selbst bei meinem Insignia stehen in der ZUB1 nur die 18“. Fahre die nur im Winter. Im Sommer sind die 20“ drauf. Ab Werk waren es die Doppelspeichen mit et45 und nun sind es die Bi Color Turbine mit er 41. alles in Verbindung mit 40er Platten.
Die Turbine ist auch nicht im CoC mit der er, da es die damals garnicht gab.
die EG Typgenehmigung deckt grundlegend nur die gesamte Baureihe ab! Entscheidend ist dies so aber nicht.
Beim Insignia könnte theoretisch jeder 16 bis 20 Zoll fahren (laut EG)
- Ab 19 Zoll sind aber ab Werk lenkeinschlagbegrenzer drin. Wenn diese nicht drin sind, gilt eben die Beschränkung auf 18 Zoll laut COC
sonst dürfte ein OPC Fahrer auch 16 Zoll drauf machen, was bautechnisch nicht geht und somit in den COC Papieren entsprechend vermerkt ist.
Gleiches war auch beim Corsa C damals. Theoretisch können alle von 14 bis 17 Zoll, aber erlaubt ist es dennoch nicht bei allen!
Mein Combo C (läuft auf Corsa C Basis) darf nur 15 Zoll ab Werk fahren, nicht mehr und nicht weniger.
edit: nur weil du bisher keinen Ärger hattest, heißt es nicht das es auch erlaubt ist
Falsch
Es gibt auch eg Typgenehmigungen, grad beim Insignia, da ist nicht die ganze Bandbreite an Rad/Reifenkombinationen drin.
Grad bei deinem Bsp. Mit dem OPC ist es sehr schön. Aber man kann auch jeden Insignia mit der J62 Bremse nehmen, da gehen auch keine 16“ drüber. Wäre zb der 260er V6.
Daran sieht man mal das du nicht wirklich Ahnung von der Materie hast.
Man sollte da schon richtig differenzieren.
Somit ist die Aussage das die gesamte Baureihe abgedeckt ist hinfällig.
Und ich kann dir in meinen Fall sagen, das ich mit meinen Fahrzeugen Legal unterwegs bin,
So einen Schwachsinn habe ich selten gehört.
Wenn die Polizei in einer Kontrolle nicht merkt, dass laut Schein maximal 18 Zoll erlaubt sind und ich mit schönen 20 Zoll anrolle, hat die Polizei aber ein riesiges Problem. Das ist ein einfacher Datenabgleich und dafür braucht man kein technisches Verständnis.
Na jetzt erklär mir doch mal bitte, wie ich in einer Kontrolle die freigegebenen Reifengrößen sehen kann? Zulassungsbescheinigung Teil 1? Falsch, steht nur 1 Reifengröße drin (bei mir 18" und ab Werk mit 20" ausgeliefert). COC muss man nicht mitführen. Und wie bereits gesagt wurde, ist die Polizei in der Nachweispflicht.
Aber schön wie mir Unwissende meinen Job erklären wollen. Ich google dann während der Kontrolle manchmal schnell nach der COC - bei manchen Herstellern bekommt man sie online, bei vielen nicht. Nächste Möglichkeit: Insignia 245/35 R20 googlen und da kommen ganz viele Bilder von dem Auto mit exakt diesen Felgen. Also, wo hat man da noch Verdachtsmomente?
Deshalb hab ich ja geschrieben, dass keiner bzw. kaum einer meiner Kollegen das weiß und wo kein Kläger, da bekanntlich kein Richter.
Zum Thema Untersagung der Weiterfahrt? Wenn nix schleift usw., sprich keine Gefährdung ausgeht, warum soll oder kann ich dann die Weiterfahrt untersagen? Und Abschlepper und dann technisches Gutachten? Der Grund der Maßnahme der Erstellung eines technischen Gutachtens sind Mängel, die vor Ort, nicht gerichtsverwertbar und beweissicher dokumentiert werden können. Falsche Rad-/Reifenkombination - 2 Fotos gemacht und dokumentiert.
Ich hol mal Popcorn
kurze Frage:
Muss das RDKS gehen um die Räder einzutragen?
ab einem bestimmten Baujahr war sowas Pflicht und generell gilt:
Was vorhanden ist (Sicherheitsrelevant) muss auch funktionieren. Insofern wird die Eintragung schwierig, wenn eine aktive Fehlermeldung da ist.
Sind denn Sensoren verbaut? Bei Nutzung neuer RDKS Sensoren, kann es schon mal 20 bis 30km dauern bis die angelernt sind (konstante Fahrt und nicht 6 mal zum Bäcker fahren)
Wenn dein Auto nach EZ 11/2012 ist, ist eine Reifendruckkontrolle Pflicht. Wenn der Prüfer große Hühneraugen hat und nicht so gut sieht, dann könnte er dir die Dinger auch ohne verbaute Sensoren einbauen.
Leider nicht ganz richtig - wenn du vor o.g. EZ bist, dann ist es egal, ob die Sensoren verbaut sind oder nicht - weil eben keine Pflicht. Deshalb kannst du ja auch bei älteren Insignias das TFL z.B abschalten. Bei neueren nicht mehr, weil es dann Pflicht war.