Dann scheine ich als Gruppenführer beim Beleitschutz- und Verkehrseinsatzdienst meinen Job wohl jeden Tag falsch zu machen. Wieso stehe ich dann trotzdem zur Beförderung zum PHK an...man weiß es nicht.
Nochmal: Stilllegen durch Polizei, sprich Entzug der Zulassung ist nicht. Rechtlich nicht möglich. Außer die zuständige Behörde erteilt den Auftrag. Und wenn es doch einer macht, würde ich ihm vor Gericht den Arsch bis zur Halskrause aufreißen. Ich hörte da von einem Kollegen in Dresden der bei Fahrzeugen mit Airride die Plakette abkratzt, wenn die Dinger im ruhenden Verkehr komplett abgelassen sind.
Dein Kumpel: Weiterfahrt untersagt, Anzeige, Mängelbericht, fertig. Wenn vor Ort nicht beweissicher dokumentierbar: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme. Bezüglich des Kennzeichens: Ordnungswidrigkeit ggf. Kennzeichenmissbrauch (kommt auf den Winkel an).
Zum Thema vorbeifahren beim TÜV: Kann man machen, ABER man bewegt sich da ggf. ganz ganz schnell im Bereich der Vorteilsannahme. Bei uns schon vorgekommen...
Als Admin sollte man vielleicht nicht solch gefährliches Halbwissen hier verbreiten.
Der Aufwand ist natürlich höher, alle trotzdem easy