Im schlimmsten Fall kann es bei einer Kontrolle soweit kommen dass das Fahrzeug stillgelegt wird bis es wieder dem originalen entspricht.
Keine Ahnung woher dieser Stuss kommt - die Zulassung eines Fahrzeugs ist ein Verwaltungsakt und den kann die Polizei nur dann rückgänging machen, wenn die zuständige Behörde dazu den Auftrag erteilt. Beispiel: Du zahlst deine Versicherung nicht oder wurdest mal mit Mängeln angehalten und beseitigst diese nicht. Dann sagt die Zulassungsstelle: Hier Polizei, wenn er die Karre seht, dann Plakette abkratzen und wenn möglich ZB I mitnehmen. Dann ist nen Fahrzeug stillgelegt.
Wenn ich jemanden kontrolliere und ich stelle eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer fest, dann kann ich dem Fahrzeugführer erstmal die Weiterfahrt untersagen. Hierbei muss aber der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit betrachtet werden. Wenn die LEDs blenden, aber wir haben draußen Sonnenschein, warum soll ich dann die Weiterfahrt untersagen? Licht ausmachen und fertig ist der Lack. Ich kann das Auto als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherstellen, aber bei ner LED im Hauptscheinwerfer? Haube auf, Kappe ab, Funzel von hinten fotografiert (da ist ja immer der riesen Lüfter drauf) oder einfach von vorn nen Foto vom Scheinwerfer gemacht (bei Klarglas sieht man ja die LED meistens) und der Beweis ist erbracht.
Der ADAC hat mal die Osram LEDs getestet und da war man vom Ergebnis begeistert. Aber auch die haben keine Zulassung. Und selbst wenn würden sich die ganzen Brühbirnen nicht die Osram LEDs für 150€ kaufen, sondern die für 10€ bei Ebay und Co. Ich hab das Gefühl jeder Smartfahrer (die mit den Linsenscheinwerfern) hat mittlerweile LEDs verbaut. Und jedesmal höre ich den gleichen Satz: "Abba warum werden dann verkauft wenn die nicht legal? Wenn ich kann kaufen, dann ist legal!" Aber das ist ne andere Sache...
Vielleicht solltest du diesen Beitrag mal nicht einfach löschen...