Das sieht man nur,wenn der Keilrippenriemen getauscht werden muss ( 6 Jahresinspektion )
Selbst der TÜV hat es nicht gesehen. Da es ein Garantiefall ist, werde ich ganz bestimmt kein gebrauchtes Teil einbauen lassen.
Sicher sieht das der TÜV und wenn ich sehe wie mancher Prüfer die Abnahme abfertigt dann sage ich besser nichts mehr. Wie dem auch sei, der Insignia A20NHT Motor hatte schon ab Werk keinen Unterfahrschutz jedenfalls meiner aus 2011 nicht. Beim A20DTH Diesel meine ich war einer verbaut. Wenn aber der Achsträger dermaßen so vergammelt ist dann hätte auch der TÜV seiner Sorgfaltspflicht nachgehen müssen und sich sicher fühlen müssen und ggf. das Ding demontieren müssen. Außerdem wird bei einem Ölwechsel ebenfalls der Unterfahrschutz demontiert. Also ist die Begründung nur bei Wechsel des Rillenriemens völlig erfunden in meinen Augen. Denn der, der die Jahresinspektion gemacht hat hätte es auch sehen müssen, schließlich muss er ja alles prüfen dazu gehört auch der Zustand des Rillenriemens, Unterboden, Achsmanschetten uvm.