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Spurplatten - wieviel ist erlaubt?

  • sirfranzelor
  • 28. Mai 2020 um 15:30
  • sirfranzelor
    Anfänger
    Beiträge
    19
    • 28. Mai 2020 um 15:30
    • #1

    Wie der Titel schon sagt wollte ich mal das Schwarmwissen anzapfen und erfragen ob jemand weiß wieviel mm Spurverbreiterung bei einem 2009er Sportstourer erlaubt sind. Ich weis das es dann auch noch mit der ET von der Felge zusammenhängt. Die ET meiner Felgen beträgt 4. gibts da irgendeinen Rechner der ausspuckt wieviel erlaubt ist oder wie kann ich das rausfinden?

  • Insignia Esstee
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    214
    • 28. Mai 2020 um 16:46
    • #2

    Die ET der Felge beträgt bestimmt nicht 4 sondern 42 40 oder 44. Den rechner den du meinst ist reifenrechner.at.

    Als Referenz gibt es zB. die Radkombination 9,5x20 ET 25 oder 10x20 ET35 bzw. mit Spurplatten kann man die OPC Felgen (8,5x20 ET42) an der VA mit 22er und ander HA mit 25er fahren. Das sind die mir bekannten maximalen Breiten die hier im Forum bereits montiert wurden, wobei die Eintragung unter anderem im Ermessen des Prüfers liegt.

  • Standspurpirat
    Gast
    • 28. Mai 2020 um 18:15
    • #3

    Schau mal bei den Spurplattenherstellern was die mit Gutachten anbieten und welche maximale Gesamteinpresstiefe dort angegeben wird.
    2%-Grenze sind demnach ET26, wie es scheint geht bis ET11, abhängig von Felgen und Reifenbreite.
    https://spurverbreiterung.de/index.php?cat=…signia&typ=0G-A
    bzw.
    https://spurverbreiterung.de/certificates/O…0G_A_110224.pdf

  • RedEagle1977
    Moderator
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    • 28. Mai 2020 um 21:24
    • #4

    ET41
    Hinterachse 25mm pro Seite
    Vorderachse 22mm pro Seite
    das war an der Grenze
    Bilder findest Du zu Genüge in meinem Thread "Der Wolf im Schafspelz"

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  • sirfranzelor
    Anfänger
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    • 29. Mai 2020 um 11:52
    • #5

    Natürlich ist die ET 41 und nicht 4 :D
    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich ohne Probleme HA 20mm und VA 15mm Platten drauf machen? Wenn ich welche von H&R kaufe muss ich damit dann noch zum TÜV und eintragen lassen oder reicht es wenn ein Teilegutachten dabei ist?

  • Standspurpirat
    Gast
    • 29. Mai 2020 um 13:13
    • #6

    Les das doch im Gutachten nach. ;)

  • sirfranzelor
    Anfänger
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    19
    • 29. Mai 2020 um 13:51
    • #7

    In welchem Gutachten? Das von der Spurplatte?

  • Rumpelkammer
    Fortgeschrittener
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    251
    • 29. Mai 2020 um 14:03
    • #8

    Natürlich von den Spurplatten.
    https://www.h-r.com/bin/82XT0309.pdf

  • RedEagle1977
    Moderator
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    • 29. Mai 2020 um 19:27
    • #9

    Ich kann folgendes bekannt geben, Spurplatten sind und bleiben eintragungsfrei wenn Sie nicht überstehen und in Verbindung mit original GM Felgen "keine Stahlfelgen" gefahren werden.
    Daher GM Felgen mit Spurplatten ABE mitführen.
    Fremdfabrikatfelgen mit Spurplatten defintiv reicht keine ABE aus, außerdem muss geprüft werden ob Gießtaschen vorhanden sind, aber definitiv Fremdfabrikatfelge müssen mit Spurplatten wenn zulässig eingetragen werden.
    GM Felgen in Verbindung zB. mit H&R Federn dann muss ebenfalls alles eingetragen werden,

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  • Hammerglatze
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    • 29. Mai 2020 um 22:04
    • #10

    H&R Platten haben keine ABE, sondern nur ein Teilegutachten. Spurplatten waren und sind auch nicht eintragungsfrei, weder mit Serienreifen noch mit Zubehörteilen.

    Für alle Spurverbreiterungen die über die 2% der Serienspur gehen, egal ob mit Platten oder Felgen mit niedriger et ist eine Fahrwerksfestigkeit des Herstellers nachzuweisen.
    H&R gibt als eT Grenze VA+11mm und an der HA-4mm an.
    damit ist bei Platten dieses Herstellers die Festigkeit nachgewiesen und abgedeckt.

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