Wer nutzt LED´s aussen am Insignia ? Hinweis, ohne E-Prüfzeichen keine offizielle STVZO!

  • Mal zum Thema Original, die Nebelscheinwerfer H10 haben beide Seiten das Kunststoff verschmolzen, soviel zum Thema Original und Legal oder zugelassen. die LED H10 werden nicht mal halb so heiß.
    Dieser Thread besteht aus Erfahrungen und Informationen wer auf LED umbaut und wie das ganze aussieht und welchen Zweck es bringt.
    Postings die hinweisen dass das illegal ist werden gelöscht, ich habe bereits den Threadtitel geändert und darauf hingewiesen dass es nicht STVZO zugelassen ist ohne E Prüfzeichen. Schaut der TÜV genau hin dann wird es keine Plakette geben. Im schlimmsten Fall kann es bei einer Kontrolle soweit kommen dass das Fahrzeug stillgelegt wird bis es wieder dem originalen entspricht.
    Bleibt alle gesund, Gruß RedEagle1977

  • Ja mir ist schon klar was die Gesetzgebung angeht, ich hinterfrage ja nur was das soll. Das was Mr.Country Dazu geschrieben hat ist schon interessant, es müsste ja abgeändert werden da die LED Technik besser und auch effizienter ist. Ich denke das ist der Punkt, LED geht nicht so schnell kaputt und somit wird weniger verkauft.

  • hier mal noch ein video von der ersten nachfahrt auf der landstraße ;)


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  • Im schlimmsten Fall kann es bei einer Kontrolle soweit kommen dass das Fahrzeug stillgelegt wird bis es wieder dem originalen entspricht.

    Keine Ahnung woher dieser Stuss kommt - die Zulassung eines Fahrzeugs ist ein Verwaltungsakt und den kann die Polizei nur dann rückgänging machen, wenn die zuständige Behörde dazu den Auftrag erteilt. Beispiel: Du zahlst deine Versicherung nicht oder wurdest mal mit Mängeln angehalten und beseitigst diese nicht. Dann sagt die Zulassungsstelle: Hier Polizei, wenn er die Karre seht, dann Plakette abkratzen und wenn möglich ZB I mitnehmen. Dann ist nen Fahrzeug stillgelegt.


    Wenn ich jemanden kontrolliere und ich stelle eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer fest, dann kann ich dem Fahrzeugführer erstmal die Weiterfahrt untersagen. Hierbei muss aber der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit betrachtet werden. Wenn die LEDs blenden, aber wir haben draußen Sonnenschein, warum soll ich dann die Weiterfahrt untersagen? Licht ausmachen und fertig ist der Lack. Ich kann das Auto als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherstellen, aber bei ner LED im Hauptscheinwerfer? Haube auf, Kappe ab, Funzel von hinten fotografiert (da ist ja immer der riesen Lüfter drauf) oder einfach von vorn nen Foto vom Scheinwerfer gemacht (bei Klarglas sieht man ja die LED meistens) und der Beweis ist erbracht.


    Der ADAC hat mal die Osram LEDs getestet und da war man vom Ergebnis begeistert. Aber auch die haben keine Zulassung. Und selbst wenn würden sich die ganzen Brühbirnen nicht die Osram LEDs für 150€ kaufen, sondern die für 10€ bei Ebay und Co. Ich hab das Gefühl jeder Smartfahrer (die mit den Linsenscheinwerfern) hat mittlerweile LEDs verbaut. Und jedesmal höre ich den gleichen Satz: "Abba warum werden dann verkauft wenn die nicht legal? Wenn ich kann kaufen, dann ist legal!" Aber das ist ne andere Sache...


    Vielleicht solltest du diesen Beitrag mal nicht einfach löschen...

  • Die wenigsten sind hier vom Fach, so dass sie die korrekten Termini kennen. Es kommt halt auf das Ergebnis an.



    Wenn ich jemanden kontrolliere und ich stelle eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer fest, dann kann ich dem Fahrzeugführer erstmal die Weiterfahrt untersagen. Hierbei muss aber der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit betrachtet werden. Wenn die LEDs blenden, aber wir haben draußen Sonnenschein, warum soll ich dann die Weiterfahrt untersagen? Licht ausmachen und fertig ist der Lack. Ich kann das Auto als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherstellen, aber bei ner LED im Hauptscheinwerfer? Haube auf, Kappe ab, Funzel von hinten fotografiert (da ist ja immer der riesen Lüfter drauf) oder einfach von vorn nen Foto vom Scheinwerfer gemacht (bei Klarglas sieht man ja die LED meistens) und der Beweis ist erbracht.


    Bei einer Kontrolle gibt es in der Tat einen Ermessensspielraum. Ob der Scheinwerfer blendet, wirst du vor Ort ohne Lichteinstellgeräte nicht feststellen können. Also kannst du nur die Auflage machen ohne Licht weiterzufahren, ansonsten biste mit dran.


    Bitte korrigier mich, aber Mängelkarte und Auflagen zur Weiterfahrt dürften vom Papierkram auch eine andere Nummer als Sicherstellung/Gutachten etc. sein.

  • Keine Ahnung woher dieser Stuss kommt - die Zulassung eines Fahrzeugs ist ein Verwaltungsakt und den kann die Polizei nur dann rückgänging machen, wenn die zuständige Behörde dazu den Auftrag erteilt.

    Die Polizei hat in einer Kontrolle sehr wohl ein Auge darauf was illegal sein kann. Und noch weiter wenn Sie nicht sicher sind dann wird das Fahrzeug im Beisein des Besitzers zum TÜV gebracht zumindest an Werktagen. Hier wird dann entschieden was damit passiert und was dem Besitzer auferlegt wird. Dann werden Vereinbarungen getroffen die der Besitzer einhalten muss, zB. das Fahrzeug nur noch tagsüber steuern, oder bis zur nächsten Werkstatt. Meinem Kumpel wurde das Motorrad stillgelegt wg. Dezibel zu laut und einem Nummernschild das nicht dem % Wert entspricht der Neigung. So kann zB. ein Blitzer das Kennzeichen nicht erfassen. Was ich lösche und was nicht lass mal meine Sorge sein.
    Gruß RedEagle1977


    Nun wieder zum Thema zurück

  • Dann scheine ich als Gruppenführer beim Beleitschutz- und Verkehrseinsatzdienst meinen Job wohl jeden Tag falsch zu machen. Wieso stehe ich dann trotzdem zur Beförderung zum PHK an...man weiß es nicht.


    Nochmal: Stilllegen durch Polizei, sprich Entzug der Zulassung ist nicht. Rechtlich nicht möglich. Außer die zuständige Behörde erteilt den Auftrag. Und wenn es doch einer macht, würde ich ihm vor Gericht den Arsch bis zur Halskrause aufreißen. Ich hörte da von einem Kollegen in Dresden der bei Fahrzeugen mit Airride die Plakette abkratzt, wenn die Dinger im ruhenden Verkehr komplett abgelassen sind.


    Dein Kumpel: Weiterfahrt untersagt, Anzeige, Mängelbericht, fertig. Wenn vor Ort nicht beweissicher dokumentierbar: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme. Bezüglich des Kennzeichens: Ordnungswidrigkeit ggf. Kennzeichenmissbrauch (kommt auf den Winkel an).


    Zum Thema vorbeifahren beim TÜV: Kann man machen, ABER man bewegt sich da ggf. ganz ganz schnell im Bereich der Vorteilsannahme. Bei uns schon vorgekommen...


    Als Admin sollte man vielleicht nicht solch gefährliches Halbwissen hier verbreiten.


    @Rumpelkammer


    Der Aufwand ist natürlich höher, alle trotzdem easy