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Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

  • insi2.8
  • 17. Januar 2019 um 16:18
  • insi2.8
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    • 18. Januar 2019 um 20:43
    • #11

    Nein,aber das er gerne die Gebrauchtwagengarantie genutzt hätte - klar, aber das habe ich direkt abgelehnt weil er ganz klar in der Sachmängelhaftung ist.

    Insignia OPC unlimited/2.8 325PS/FL 2015/Automat/schwarz

  • insi2.8
    Schüler
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    6
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    • 31. Januar 2019 um 13:52
    • #12

    Jetzt ist auch noch die Standheizung seit zwei Wochen defekt. Läuft so 10,15 Minuten geht dann aus :-/.

    Was denkt ihr? Wäre das jetzt ein Fall für die Gebrauchtwagengarantie?

    Gruß

    Insignia OPC unlimited/2.8 325PS/FL 2015/Automat/schwarz

  • Holdendriver
    Anfänger
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    • 31. Januar 2019 um 14:49
    • #13

    Das hat nichts mit einer Gebrauchtwagengarantie zu tun.
    Der Händler unterliegt mindestens ein Jahr der Sachmängelhaftung und hat sich darum zu kümmern die Karre in Ordnung zu bringen:

    Rechte bei Mängeln am Neuwagen
    Der Verkäufer muss euch das Fahrzeug mangelfrei übergeben.
    www.adac.de
    Gebrauchtwagenkauf - Mängelhaftung und Gewährleistung
    Wer einen Gebrauchtwagen kauft, sollte seine Rechte kennen. Was ist Verschleiß und was ist ein echter Sachmangel?
    www.finanztip.de

    Stell ihm die Mühle auf den Hof und versuch das zu klären - zur Not mit Anwalt.

    Insignia 2.0T Sport 5trg., EZ 02/15, 250PS (B20NHT), Perlsilber, 19", S/S, FlexRide Premium, OPC-Line int./ext., Front-/Rückkamera, AFL+, IL900 DAB+/CD, Bose, Premium-Leder Indian Night perforiert, AGR-Memory Sitz, ACC, beh. Lenkrad, Parkpilot, Quickheat, DWA, usw...(eigentlich alles bis auf 4x4 und Standheizung)

  • insi2.8
    Schüler
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    6
    Beiträge
    145
    • 31. Januar 2019 um 16:33
    • #14
    Zitat von Holdendriver

    Der Händler unterliegt mindestens ein Jahr der Sachmängelhaftung und hat sich darum zu kümmern die Karre in Ordnung zu bringen

    Ja danke ich glaube du hast vollkommen Recht. Danke für die lehrreichen Links ;)

    Insignia OPC unlimited/2.8 325PS/FL 2015/Automat/schwarz

  • uiki
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 31. Juli 2019 um 12:20
    • #15
    Zitat von insi2.8

    ja danke das könnte der richtige Ansatz sein. Aber dennoch finde ich das ein wenig verrückt.

    Der Händler muss seiner Pflicht zur Nachbesserung nachkommen und anschließend entsteht mir ein Nachteil (keine Garantieleistung durch die Versicherung im Schadensfall). Schon kurios.

    du solltest das einem fähigen anwalt überlassen. und erkundige dich mal genau, ob und wann ein garantiefall eintritt.. das entscheidet im falle eines falles auch ein sachverständiger, den mal selbst hinzuzieht. gruß

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