ja danke das könnte der richtige Ansatz sein. Aber dennoch finde ich das ein wenig verrückt.
Der Händler muss seiner Pflicht zur Nachbesserung nachkommen und anschließend entsteht mir ein Nachteil (keine Garantieleistung durch die Versicherung im Schadensfall). Schon kurios.
du solltest das einem fähigen anwalt überlassen. und erkundige dich mal genau, ob und wann ein garantiefall eintritt.. das entscheidet im falle eines falles auch ein sachverständiger, den mal selbst hinzuzieht. gruß