Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

  • Hallo ,


    Also wie schon in einem anderen thread beschrieben , tritt in meinem Fall die Sachmängel Gewährleistung in Kraft.


    Kurz zur Info:

    Habe vor knapp 2 Monaten Insignia OPC gekauft und Krümmer ist,war defekt.
    Beim Kauf habe ich eine Real Gebrauchtwagengarantie miterworben.


    Nun reguliert der foh richtigerweise den Schaden über die sachmängelhaftung.


    So weit so gut.


    Jetzt sagt aber der foh ich solle einen Eigenanteil übernehmen (Gesamtkosten :2800,-), da ich ansonsten wenn der Krümmer nochmals defekt sein sollte, dieser nicht mehr von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sei.


    Hä? Kann soetwas überhaupt sein?

    Insignia OPC unlimited/2.8 325PS/FL 2015/Automat/schwarz

  • Naja, so ganz abwegig ist das nicht.
    Ich hatte den Fall mit einer defekten Sitzheizungsmatte. Beim ersten Mal wurde diese über die Gebrauchtwagengarantie
    oder auf Kulanz (da bin ich mir nicht mehr ganz sicher) getauscht. Als die dann wieder defekt war, konnte ich keine
    Garantie geltend machen, da die Garantie immer derjenige bekommt, der die Reparatur bezahlt hat. Und das war in
    meinem Fall Opel oder die Garantiegesellschaft.
    Fand ich auch sehr seltsam, scheint aber rechtens zu sein.
    Ob du dem entgehst, wenn du einen Eigenanteil übernimmst, würde ich bezweifeln. Musst du aber nicht ohnehin
    einen Anteil entsprechend deines Kilometerstandes zahlen?


    Grüße,
    Steffen

    "Warum immer gleich Boshaftigkeit unterstellen, wenn Dummheit als Erklärung völlig ausreicht?"

  • Also ich kenne das so.


    Wen man keinen eigen Anteil übernimmt hat man noch so lange Garantie auf das teil wie davor.
    Also wen man 2 Jahre Garantie hat und nach 1,5 Jahren geht was kaputt und ich zahle nix, dann hab ich auf das teil noch 0,5 Jahre Garantie.
    Wen ich jetzt aber eine kleine Zuzahlung leiste habe ich wieder 2 Jahre Garantie auf das teil, weil ja ja quasi was gekauft habe.


    Hat ein FOH bei einem Kumpel von mir so gemacht, er hat ihn einen winzigen betrag zahlen lassen ( hat ihn gefragt ob er das möchte ) damit er wieder 2 Jahre Garantie drauf hat.

  • Nein ich muss da normalerweise keinen Anteil übernehmen weil es hier um Sachmängel Haftung geht und nicht um die Gebrauchtwagengarantie, diese wird nicht in Anspruch genommen. Der Händler ist in der Pflicht gemäß der Sachmängel Haftung das Auto in den zugesicherten Zustand zu setzen.

    Insignia OPC unlimited/2.8 325PS/FL 2015/Automat/schwarz

  • ja danke das könnte der richtige Ansatz sein. Aber dennoch finde ich das ein wenig verrückt.


    Der Händler muss seiner Pflicht zur Nachbesserung nachkommen und anschließend entsteht mir ein Nachteil (keine Garantieleistung durch die Versicherung im Schadensfall). Schon kurios.

    Insignia OPC unlimited/2.8 325PS/FL 2015/Automat/schwarz

  • Hast Du mal das Kleingedruckte zu den Garantie Bedingungen gelesen? Leider steht da häufig was im Kleingedruckten.
    Ich hatte den Fall mal vor langer Zeit. Mein damaliger Passat musste einen AT Motor bekommen, da ein Zylinder platt war.
    Hat mich damals dann auch 10%, ca. 500 DM gekostet ;) . OK, dafür dann einen AT Motor - hat mich aber trotzdem geärgert X( .


    Gruß Nobbie

  • ja das ging bei dir dann aber auch direkt um die Garantie, die ist ja noch von bestimmten Einflüssen abhängig wie Km-Stand und so.


    Bei mir wäre es ja jetzt so das nach der Reparatur, obwohl keine Garantieleistung in Anspruch genommen wurde, ich für das reparierte Teil im Schadensfalle keine Regulierung
    mehr durch meine Gebrauchtwagengarantie Versicherung bekomme.

    Insignia OPC unlimited/2.8 325PS/FL 2015/Automat/schwarz

  • Mir scheint der FOH spricht mit gespaltener Zunge, bei Sachmängelhaftung sprich Gewährleistung gibt es keinen Eigenanteil, der FOH muss das aus seiner eigenen Tasche bezahlen.
    Bei der Übernahme durch die Gebrauchtgarantie ist ein Selbsthalt möglich, die Kosten übernimmt der Garantiegeber plus der Kunde mit dem Selbsbehalt = keine Kosten für den FOH.


    Für mich schaut das so aus als will sich der FOH um die Kosten der Sachmängelhaftung drücken, indem er dich dazu bringen will den Schaden über die Gebrauchtwagengarantie abwickeln zu lassen. Kann das sein?