Kostenlose TÜV-Verlängerung um 1 Jahr beim FOH

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit gestern auf der Suche nach einer Erklärung zu diesem Thema. War schon auf der TÜV Seite sowie in diversen Google-Ergebnissen, aber hab noch keine richtige Antwort gefunden.
    Geht nicht um meinen Insignia.


    Und zwar war unser Meriva B diese Woche bei der Inspektion (nach 3 Jahren). Dabei wurden keinerlei Mängel festgestellt. Es war auch das erste mal der TÜV fällig.
    Jetzt hat der FOH den TÜV um 1 Jahr verlängert, ohne dass es etwas kostet, und soweit ich es verstanden habe, auch ohne, dass er beim TÜV war. Es hat also quasi die Werkstatt den TÜV verlängert.
    Ich war leider selbst nicht dabei. Bei Gelegenheit werde ich auch dort mal fragen - aber mich interessiert es so sehr, dass ich lieber hier erst mal frage.
    Der Wagen wurde bei vor knapp 3 Jahren als Neuwagen gekauft. Haben jetzt auch eine neue Plakette, die ein Jahr gültig ist.
    Muss an dieser Stelle auch mal erwähnen, dass der Meriva wirklich klasse ist - sind sehr zufrieden damit.


    Habt ihr davon schon mal gehört? Kann mir das jemand mal genauer erklären?


    Danke vielmals

  • Würde mich auch mal interessieren.


    Für mich klingt das nicht so seriös. Eher danach, dass die Plakette dem TÜVer aus der Tasche gefallen ist und die Jungs aus der Werkstatt die mal einfach ans nächstbeste Auto geklebt haben...


    Variante 2: Du verwechselt was, TÜV wurde gemacht, Werstatt hat gerade ne Sonderaktion, in der sie den TÜV kostenlos um 1 Jahr verlängern.


    Ich hoffe auf Letzteres... ;)


    Gruß, Sascha

  • Hallo,


    also ich bin bei meiner Suche auf folgendes gestoßen:
    http://www.verkehrsportal.de/b…45&view=findpost&p=653592


    Außerdem hab ich die Bescheinigung angeschaut.
    [Blockierte Grafik: http://s16.postimg.org/yjiex3phh/image.jpg]


    Ich kannte sowas bisher noch nicht!
    Muss aber dazu sagen, dass es unser erster Neuwagen bei dem Autohaus ist.


    Hier noch ein Link von einem anderen Autohaus, die es auch anbieten:
    http://www.autohaus-laumen.de/hauptuntersuchung.html

  • Scheint wohl aber keine gängige Praxis mehr zu sein. Da sind wahrscheinich noch ältere Semester beschäftigt, die das noch aus damailger Zeit dürfen. Find ich gut!
    Aber stattdessen will man ja heutzutage am liebsten dass jedes Jahr HU fällig ist...


    EDIT: HIer mal der Gesetzestext aus Anlage VIII Nr. 4.3. zu § 29 StVZO:


    Zitat

    Die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen oder die zuständige Anerkennungsstelle können selbst prüfen oder durch von ihr bestimmte sachverständige Personen oder Stellen prüfen lassen, ob die für die Untersuchungsstellen geltenden Vorschriften eingehalten sind. Technische Prüfstellen und amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen müssen die erstmalige Überprüfung jeweils für ihren Bereich selbst durchführen, wenn die nach § 10 Absatz 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes zuständige Stelle oder die nach Nummer 1 der Anlage VIIIb zuständige Anerkennungsstelle sie dazu beauftragt hat; Nummer 4.1 bleibt unberührt. Die regelmäßig wiederkehrende Prüfung von Prüfstützpunkten nach Nummer 2.2 der Anlage VIIId erfolgt hierbei mindestens alle drei Jahre durch die in Nummer 1.1 Satz 1 der Anlage VIIIc genannten Stellen. Die mit der Prüfung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume, die zur gemeldeten Untersuchungsstelle gehören, während der Geschäfts- und Betriebszeiten zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die vorgeschriebenen Aufzeichnungen einzusehen. Der Inhaber der Untersuchungsstelle hat diese Maßnahmen zu dulden, soweit erforderlich die beauftragten Personen dabei zu unterstützen und auf Verlangen die vorgeschriebenen Aufzeichnungen vorzulegen. Der Inhaber der Untersuchungsstelle hat die Kosten der Prüfung zu tragen.


    Kapier den Zusammenhagng zwischen deiner Zwischenprüfung und der ausgewiesenen Gesetzesnorm nicht... Muss der Wochenendmodus sein... :whistling:


    EDIT2: Kann es sein, dass dein FOH eine solche Prüfung wie aus o.g. Text im Haus hatte und euer Auto einfach nur als Testobjekt herhalten durfte?


    Gruß, Sascha

  • Kann ich mir nicht vorstellen, es hieß, dass sei generell bei denen üblich.
    Das Autohaus unter dem Link bietet es ja auch grundsätzlich an.
    Dein Text beschreibt doch nur, wie diese Autohäuser geprüft werden dürfen, oder?

  • Hallo,
    das gibt es schon ewig, die Untersuchung ist aber nur ein Jahr gültig und Personen bzw. Mitarbeiter abhängig.


    Sprich der Werkstattmeister oder so hat die Befähigung zur Prüfung. :thumbup:


    Und nur bei Pkw bis 5 Jahre.


    Ist noch aus der Zeit als man immer nach zwei Jahren zum Tüv und zur ASU musste.


    Die Untersuchungen konnten übrigens getrennt voneinander gemacht werden.


    Macht die Audi Werkstatt bei uns auch.


    gruß

    Insignia 5-Türer, 2,0CDTI mit 160 Pferden in Ozeanblau mit viel drin und dran :thumbup: