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Frage zu FS Klasse B und Anhängerbetrieb

  • SOCKEN
  • 30. Juli 2014 um 08:53
  • Sprint82
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    • 31. Juli 2014 um 16:43
    • #11
    Zitat von Racing_ES


    Vielleicht noch zur Ergänzung.


    Zitat


    Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.
    Quelle: Klick

    Alles anzeigen

    Möglicherweise stelle ich mich da etwas blöd an, aber ich kann mit dem "Beamtendeutsch" und Gesetzestext gerade nicht soviel anfangen. Was genau bedeutet dein Zitat jetzt eigentlich? Und vor allem, wo bzw. was ist Anlage 3? ?(

  • Racing_ES
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    • 31. Juli 2014 um 16:59
    • #12

    Hättest du mal auf meine Quelle geklickt 8)

    Bedeutet
    a) das dein Führerschein nach dem "alten Recht" gültig ist mit Ausnahme der in §76 (Übergangsrecht) erwähnten Punkte.
    b) falls du den Führerschein nach "altem Recht", also vor dem 19.01.2013, gemacht hast, kannst du dir, wenn du den Wunsch hast, einen neuen beantragen mit den neuen Führerscheinklassen.

    Punkt a) ist aber hier entscheidend. Kommt da aber auf die einzelne Person an.
    Punkt b) ist nur Kosmetik.

    Für dich nochmal Anlage1 und Anlage3

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  • Sprint82
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    • 31. Juli 2014 um 17:14
    • #13

    Ok danke für die erneute Antwort.

    Kann mit solchen Gesetzen dennoch meist nix anfangen (jetzt zum Beispiel :rolleyes: ), aber ist nicht schlimm. Ich muss nicht extra hinrennen um etwas umschreiben zu lassen.

    Für mich ist nur von Bedeutung, ich kann ein Gespann fahren, welches insgesamt 3500 kg wiegt (einschließlich Wohnwagen), außer ich mache einen 1 tägigen Extrakurs (ohne Prüfung) für ca. 300 EUR um dann mit Umschreibung meines Führerscheins in Klasse B96 ein Gespann mit 4250 kg Gesamtgewicht bewegen zu dürfen. All das mache ich momentan nicht, bzw. ist für mich nicht relevant (darum habe ich damals auch nicht gleich BE gemacht, habe den Sinn nicht gesehen).

    Mein Fahrzeug wiegt laut schein (Ziffer F.1) 2205 kg, somit darf mein Anhänger insgesamt beladen noch 1295 kg wiegen. Das reicht zwar nicht für einen Autotrailer, aber doch für einen ordentlichen Hänger voll Sand (oder was auch immer). :D

  • Racing_ES
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    • 31. Juli 2014 um 17:18
    • #14
    Zitat von Sprint82

    Mein Fahrzeug wiegt laut schein (Ziffer F.1) 2205 kg...

    Das ist das technisch zulässige Gesamtgewicht. Wiegen wird er wohl einige 100Kg weniger.

    Ist doch aber immer gut zu wissen was Ziffer F.1 bedeutet, wenn man die Schwiegermutti mitnehmen soll :thumbsup:

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  • Sprint82
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    • 31. Juli 2014 um 17:24
    • #15

    Ja, ist technisch zulässiges Gesamtgewicht nicht der Wert, der benötigt wird für die Berechnung des Gespanns?

    F.1 und F.2 (Technisch zulässiges Gesamtgewicht in kg und Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg) sind beides 2155 kg
    unten im Feld für Bemerkungen steht: F.1/F.2: bei Anhängebetrieb 2205 kg. hmm.....

    Dann hätt ich noch anzubieten Ziffer G (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)) 1664 kg
    Aber das Leergewicht ist doch nicht wichtig für die Berechnung, oder doch? Darum ging ich von der Gesamtmasse (also beladen) aus.

    Etwa doch nicht so einfach?

  • Racing_ES
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    • 31. Juli 2014 um 17:31
    • #16

    Alles richtig, mir gings bloß um die Formulierung. Sry wenn ich dich dadurch verwirrt habe. ^^

    F.1 (2205kg) + F.1(x) des Anhängers dürfen 3500Kg nicht überschreiten.

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  • Sprint82
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    • 31. Juli 2014 um 17:32
    • #17

    Na dann hab ich es ja, zumindest im Großen und Ganzen, so einigermaßen verstanden.

    Ein recht schwer durchschaubares Thema diese permanenten und wie so oft unsinnigen Gesetzesänderungen.

  • Racing_ES
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    • 31. Juli 2014 um 17:36
    • #18
    Zitat von Sprint82

    Ein recht schwer durchschaubares Thema diese permanenten und wie so oft unsinnigen Gesetzesänderungen.

    Willkommen in Deutschland :thumbsup:

    Dient doch alles nur der Vereinfachung :whistling:

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  • Sprint82
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    • 31. Juli 2014 um 17:40
    • #19

    Jo, sieht man ja an mir die Vereinfachung ^^

    Aber danke, ich wohn ansonsten gern hier, schließlich sind wir Weltmeister :thumbsup:

  • TingelTangelBob
    hat schonmal ne Bremse umgebaut ;-)
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    229
    • 14. September 2014 um 14:00
    • #20

    wieso machst du nicht den B96 Führerschein?
    Aufwand einen Samstag Theorie mit einer Fahrstunde , keine Prüfung.
    Kosten 200 euro und knapp 30 euro auf der Führerscheinstelle für das umtragen.
    Hat meine Frau auch gemacht, damit Sie den Wohnwagen 1400 kg mit dem Insignia ziehen kann. war kein thema.
    Da musst du nichts am auto/hänger auf oder ablasten lassen.

    mfg ttb

    2014 ST OPC Facelift.
    Original Rückfahrkamera nachgerüstet , Original Lenkradheizung nachgerüstet

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