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Frage zu FS Klasse B und Anhängerbetrieb

  • SOCKEN
  • 30. Juli 2014 um 08:53
  • SOCKEN
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    • 30. Juli 2014 um 08:53
    • #1

    Moin Zusammen,

    Ich hab mir an meinen Insignia eine Anhängerkupplung bauen lassen und einen Anhänger mit 1200KG Gesamtmasse gekauft.

    Dachte es wäre kein Problem weil der Insignia ja unter F.1 2276KG hat also wäre ich unter 3500KG.
    Was ja möglich ist mit Klasse B.

    Jetzt nach ein paar Tagen schaue ich nochmal auf meinen Fahrzeugschein und sehe unter Ziffer 22 das sich F.1/f.2 auf 2336KG erhöht bei Anhängerbetrieb... Na echt scheisse jetzt bin ich knapp über 3,5t :thumbdown:

    In einem anderen Forum hab ich aufgeschnappt das sich die zulässige Gesamtmasse um 100KG erhöht wenn man anhänger zieht...aber das glaub ich irgendwie nicht...was meint Ihr dazu?


    Weiterhin wäre es interessant den Anhänger abzulasten. Wären ja nur 36KG weniger ;)
    Könnt Ihr mir sagen wie man da vorgehen muss?
    Einfach zu Tüv Nord fahren und sagen das da 36kG weniger im Schein stehen sollen?

    Grüße

    David

  • Racing_ES
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    • 30. Juli 2014 um 09:15
    • #2

    Hast du mal in die FeV §6 (Fahrerlaubnisverordnung) geschaut? - Klick

    Zitat

    Klasse B:

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

    Und das hier beachten

    Zitat

    Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.

    Und ja, es gibt Fahrzeuge bei denen sich die Gesamtmasse erhöht. Betrifft aber nicht alle. Ob es dich betrifft steht im COC-Papier (16.4 ?) oder im Fahrzeugschein.
    Steht dort nichts dann betrifft es dein Fahrzeug nicht. Kann gerade nicht nachschauen.

    Hier zum nachlesen.

    Sports Tourer - Sport mit Extras :rolleyes: - MJ10 - 2.0 CDTI 160 PS Automatik

  • SOCKEN
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    • 30. Juli 2014 um 09:19
    • #3

    Ok ich schau mal in den COC Papieren nach, aber in Schein steht das es sich erhöht.

    Eine Ablastung ist übrigens Möglich bei der Dekra. Kostet 30€ und so um die 15€ für die neuen Papiere.

    Einmal editiert, zuletzt von SOCKEN (30. Juli 2014 um 09:32)

  • Sprint82
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    • 31. Juli 2014 um 10:23
    • #4

    Die neue? Regelung mit dem Anhänger bei Klasse B ist tatsächlich recht verwirrend.
    Also muss ich mein Fahrzeug Leergewicht und das des Anhängers zusammenrechnen und wenn ich dann nicht über 3,5 Tonnen komme, darf ich die Kombi mit Klasse B fahren?

  • SOCKEN
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    • 31. Juli 2014 um 10:28
    • #5

    Nein...die Gesamtmasse vom Fahrzeug + die Gesamtmasse vom Anhänger darf 3,5T nicht übersteigen ;)

  • Sprint82
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    • 31. Juli 2014 um 10:38
    • #6

    Also quasi Gewicht voll (Pkw beladen und Anhänger beladen steht im Schein), so richtig?
    Wie sieht es mit einem Trailer aus wo ein Pkw drauf passt? Sind ja bestimmt nicht alle Trailer für jedes Auto zugelassen oder? Sprich ein corsa darf noch auf den Trailer aber ein omega zum Beispiel nicht?

  • SOCKEN
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    • 31. Juli 2014 um 10:44
    • #7

    Ein Trailer hat doch meistens mehr als 2000kg zulässige Gesamtmasse oder nicht?
    Wenn du einen Trailer findest der bis 1000KG oder so geht als gerade passend für einen Corsa sollte das kein Problem sein.

    Aber es ist richtig...Gewicht voll PKW + gewicht voll Anhänger darf nicht größer wie 3500kg sein.
    Du darfst so übrigens auch Wohnwagen ziehen :D

  • Sprint82
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    • 31. Juli 2014 um 10:47
    • #8

    Tatsache? Ich darf Wohnwagen ziehen? Haben die deswegen die Regelung etwas aufgeweicht?

  • SOCKEN
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    • 31. Juli 2014 um 10:49
    • #9

    angeblich vor ca. 2 Jahren wurde es geändert.... hatte um mich abzusichern extra zwei unterschiedliche Fahrlehrer gefragt.

    Auch hier nachzulesen:
    http://www.caravaning-info.de/reise-service/fuehrerschein.html

  • Racing_ES
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    • 31. Juli 2014 um 10:56
    • #10

    Vielleicht noch zur Ergänzung.

    Zitat

    Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

    Quelle: Klick

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