"falsches" Fahrzeug gekauft - Kaufpreisminderung

  • Hallo Zusammen :)


    kurz zu mir: Ich bin neu in diesem Forum und seit 4 Wochen stolze Insignia Besitzerin.
    Ich komme aus NRW und bin 25 Jahre jung.


    Zuvor fuhr ich einen VW Polo und einen Fiat Evo.


    Kommen wir direkt zu meinem Problem, bei dem ich Euch gerne um Rat bitten würde.
    Ich habe mir vor 4 Wochen einen wunderschönen Insignia gekauft.
    Laut Anzeige bei Autoscout ist das 1 Jahr alte Fahrzeug (Zitat): "Dienstwagen der Adam Opel AG gewesen".
    Vor Ort bei der Probefahrt fragte ich den Verkäufer, was ich mir darunter vorstellen kann. Er sagte mir, das Auto wurde von lediglich einem Mitarbeiter der Adam Opel AG gefahren, wahrscheinlich war es ein Außendienstmitarbeiter, denn das Auto war nur 5 Monate zugelassen und hatte schon 30.000km gelaufen.


    Das Auto ist äußerlich super in Schuss, keine Kratzer, keine Macken, nichts!
    Ich habe es gekauft.



    Als ich den Fahrzeugbrief zugeschickt bekam, stellte ich fest, dass als Erstbesitzer (ich bin Zweitbesitzer) die AVIS Autovermietung eingetragen ist.
    Ich hatte es eilig, also habe ich dennoch schnell angemeldet und das Auto abgeholt.
    Beim Abholen beim Opel Händler wollte ich eigentlich freundlich nachfragen, wieso da AVIS steht. Ich war von dem sauschlechten Service allerdings völlig verdutzt und habe es vergessen... (Man übergab mir die Autoschlüssel vorn am Tresen, die Schilder durfte ich selbst anbringen und musste das Fahrzeug auch selbst vom Schotterplatz holen. Nicht einmal die Funktionieren wurden mir erklärt, ich war völlig sprachlos...)


    Ich liebe mein Auto, allerdings stört mich wirklich die AVIS Geschichte.
    Einen Mietwagen mit 30.000km wollte ich definitiv nicht kaufen (schon gar nicht zu dem Preis!)


    Ja man kann Glück haben mit Mietwagen, man kann aber auch Pech haben.


    Ein Anruf bei AVIS brachte dann auch noch Gewissheit: Das Fahrzeug war niemals in Händen von der Adam Opel AG, sondern wurde von mehreren Mietern befahren.


    Ich habe beruflich mit Anwälten zu tun und unterhielt mich kürzlich mit einem darüber, ob das nun Betrug sei. Er bot mir an, den Fall zu übernehmen und mal einen "netten" Brief mit der Aufforderung, das Fahrzeug zurück zu nehmen oder den Kaufpreis zu mindern, abzuschicken.


    Die Frage ist nun, wieviel Prozent Minderung angebracht sind!?


    Fakt ist, hätte ich gewusst, dass es ein Mietwagen ist, hätte ich das Auto nicht gekauft.


    Zur Info:
    Es ist von April 2013, 131 PS Diesel, kaum technische Austattung (kein BI-Xenon, kein Navi Usw.), lediglich Sitzheizung und Schiebedach sowie "Winterpaket" (Was immer das eigentlich zu bedeuten hat). Kaufpreis waren 16.000€. Zugegeben, ich war/bin völlig in die Farbe verliebt und habe das Auto wahrscheinlich deswegen genommen.


    Meine Frage an Euch:
    1. Hatte jemand von euch schon mal den selben Fall?
    2. Wie habt ihr reagiert? Auto zurück gegeben? Kaufpreisminderung?
    3. Um wieviel Prozent würdet ihr an meiner Stelle den Preis nachträglich mindern wollen? Sprechen wir hier von 2000€ oder mehr?


    Ich habe vor, das Auto nach circa 2-3 Jahren wieder zu verkaufen.
    Mein Fiat war damals auch ein Mietwagen, allerdings hatte der nur 9.000km gelaufen, als ich ihn gekauft hatte... Beim Wiederverkauf stellte ich fest, Mietwagen kommen gar nicht gut an...


    Durch googlen fand ich schon mehrere ähnliche Falle (nicht nur von Opel), allerdings stand nirgens, wie die Geschichte bei den Betroffenen ausging.


    Also, hat jemand einen Rat?

  • Servus und willkommen im Forum :thumbup:
    Ich bin mal gespannt ob der Anwaltsbrief erfolgreich ist. Immer schwierig wenn Du nichts schriftliches nachweisen kannst. Im Zweifelsfall gilt eben "in dubio pro reo".
    Ich drück Dir die Daumen daß da noch was geht.
    Gruß ironhide

  • Vielen Dank- nun ja, ich habe Screenshots von der Anzeige und einen Zeugen, der die Probefahrt begleitet hat und mitgehört hat, wie es hieß, es sei ein Dienstwagen, etc pp.


    Die Frage ist natürlich, wenn ein Autohaus ein Schreiben vom Anwalt bekommt, wie reagieren die?
    Für mich klingt es logisch, dass die lieber den Preis mindern als das Auto zurückzunehmen und dann ein 1 Jahr altes Auto aus dritter Hand verkaufen (oder....?).
    Daher könnte man natürlich extrem hoch pokern. Aber dennoch würde ich mir eine realistische Einschätzung wünschen... Mein Anwalt sprach von 15%?!

  • Mal auf die "Schnelle" meine ersten Gedanken.


    Was steht denn in dem Serviceheft an Inspektionen? Sind diese gemacht worden? Wer hat diese durchgeführt (FOH....freie Werkstatt)?


    Es müsste allgemeiner Erkenntnisstandard sein, dass Mietwagen qualitativ schlechter abschneiden, als Wagen, die von einem Privatmann gefahren wurden.


    Wer ist denn der Verkäufer (FOH...Privat...Sonstige)? Zu beachten ist hierbei, das gewerbliche Verkäufer eine sogenannte Gewährleistungspflicht haben, die nichts mit der Werksgarantie gemein haben, die aber noch laufen sollte, da der Wagen erst 5 Monate alt ist.


    Da der Wagen von dir eh nach 2-3 Jahren wieder verkauft werden soll, würde ich mir allein deswegen überlegen, ob solche Sachen wie Wandlung oder Minderung des Preises angebracht sind.


    Der Wagen scheint ja nach deine Aussagen zumindest äußerlich in einem Top-Zustand zu sein. Warum sollte er es nicht auch technisch sein?


    Nur alleine aufgrund eines schlechten Gefühles würde ich hier erst mal nicht die Rechtsanwaltkeule schwingen.


    Gruß


    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Hallo Günni,


    Könnten wir bitte kurz klären, was FOH bedeutet?! Sorry...


    Na ja, im Scheckheft steht nur die 30.000 Inspektion, bei der überall "nein" angekreuzt ist...


    Gekauft habe ich das Auto bei einem sehr großen Händler im Kreis Minden, der mehrere Standorte hat und damit wirbt, nur Fahrzeuge der Adam Opel AG zu haben.


    Sicher, optisch macht er einen sehr guten Eindruck.
    Andererseits habe ich das Auto erst 4 Wochen, vielleicht habe ich technische Mängel noch nicht festgestellt?!

  • Hallo NoName.


    Sowas ist sehr ärgerlich. Ich kenne einen ähnlichen Fall.
    Ein Freund wollte sich einen "neuen" Jahreswagen kaufen und bekam dann ein Angebot. Der Wagen wurde Bar bezahlt und als dieser dann den Fahrzeugbrief in der Hand hatte, stand dort "Pressewagen". Vor dem Kauf wurde er nicht darüber informiert. Er fand sein gekauftes Auto in einer Fachzeitschrift wieder.
    Er machte den Verkäufer darauf aufmerksam. Der Kaufvertrag wurde vom Verkäufer umgehend zurückgenommen.
    Rückabwicklung war da kein Problem.


    Soweit ich weiß gibts beim Autokauf mit Barzahlung kein Widerrufsrecht, da es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Hast du das Auto jedoch finanziert, kannst du die Finanzierung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, dadurch wird auch der Kaufvertrag ungültig, da die Finanzierung geplatzt ist.


    Ich würde wie folgt vorgehen.


    1. Eine Stellungnahme des Verkäufers einfordern.


    Kommt er dir da schon entgegen ist ja alles andere Verhandlungssache. Falls nicht.


    2. Entweder Finanzierung platzen lassen oder Anwalt einschalten.

    Da bei dir allerdings schon mehr wie 14 Tage verstrichen sind würde ich es nurnoch über den Anwalt regeln.


    Viel Erfolg, bin gespannt auf den Ausgang.


    EDIT:


    FOH = "freundlicher" Opel Händler


    Zitat

    [...] und damit wirbt, nur Fahrzeuge der Adam Opel AG zu haben. [...]

    Jeder Opel ist ein Fahrzeug der Adam Opel AG. Das heißt ja nicht automatisch Dienstwagen

    Zitat

    [...] Andererseits habe ich das Auto erst 4 Wochen, vielleicht habe ich technische Mängel noch nicht festgestellt?![...]

    Bei Sachmangelhaftung liegt die Beweispflicht in den ersten 6. Monaten beim Verkäufer.

    Sports Tourer - Sport mit Extras :rolleyes: - MJ10 - 2.0 CDTI 160 PS Automatik

  • FachOpelHändler = FOH


    Also wenn er damit wirbt, nur Opelfahrzeuge im Programm zu haben, dann wird es ein FOH sein.


    An seiner Aussage ist ja auch nichts falsches, er handelt mit Opelfahrzeugen.


    Und wenn im Checkheft überall "Nein" angekreuzt ist, war der Wagen bezüglich der Prüflistenpunkte in Ordnung.


    Ich würde mir da erst mal keine Sorgen machen, bist ja noch 1 1/2 Jahre in der Werksgarantie.


    Gruß


    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Ich seh das leider nicht so wie Günni.


    Es ist schon ein erheblicher Unterschied ob das Fahrzeug jeden zweiten Tag von jemand anderen "geprügelt" wird oder ob es sich um einen Dienstwagen handelt den in der Regel nur eine Person fährt. Das betrifft m.E. vorallem die Abnutzung des Innenraums. Werksgarantie hin oder her.

    Sports Tourer - Sport mit Extras :rolleyes: - MJ10 - 2.0 CDTI 160 PS Automatik

  • Wenn es denn im konkreten Fall so sein sollte, das der Innenraum über das für die entsprechende Laufleistung hinausgehend Abnutzungsspuren aufweist (wie Polsterflecken, Brandlöcher, Kratzer am Interieur etc.), sollte man wegen Nachbesserung anfragen. Sie selbst schrieb aber "keine Macken".


    Das Mietwagen immer eine schlechtere Qualität aufweisen, wäre noch zu belegen.


    Hier mal ein Link mit Argumenten für oder gegen Mietwagen/Privatfahrzeug.


    http://www.markt.de/contentId,…auchtwagenkauf/inhalt.htm


    Kann ein schlechter Handel sein, muss aber nicht.


    Gruß


    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Mein damaliger Fiat war auch ein Mietwagen, der Unterschied für mich war aber, dass der damals nur ca. 9.000km gelaufen ist. Mein Gedanke damals: "was soll da schon passieren..."


    Es ist gut gegangen, dem Fahrzeug sah man nicht an, dass es ein Mietwagen war.


    Nun ist es aber ein Mietwagen mit stolzen 30.000 km auf dem Tacho. Für mich ist das ein enormer Unterschied. Auch wenn 30.000 beim diesel noch wenig ist...