Seitliche und hintere Verkleidung abbauen, Lehne hochklappen und Haltebolzen lösen.
Beiträge von Hammerglatze
-
-
Redeagel, nein die Angabe mit November 2012 sagt aus, das ab dem Datum die Pflicht für alle neu Typzugelassenen Fahrzeuge gilt. Sprich Fahrzeuge die grad erst entwickelt wurden und für die der Hersteller beim KBA eine Typgenehmigung beantragt.
Verbaut sein muss es verpflichtend bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 11.2014. Davor ist es optional.
Sprich wenn der Wagen des TE BJ 13 ist, muss er gesetzlich keine RDKS haben. Hat er die RDKS Funktion im Fahrzeug, so muss er aber trotzdem Räder mit Sensoren fahren.
Hat er kein RDKS System verbaut, so ist es egal ob er Räder mit oder ohne Sensoren verbaut. Spielt meistens eine Rolle beim Gebrauchträderkauf, da viele eben mit Sensoren angeboten werden.Aber ob verbaut oder nicht, kann man ja anhand der VIN rausfinden.
-
Na vielleicht solltest du uns mal deinen Motor verraten.
Es wurde sowohl das AF40-6 als auch das 6T45 und 6T70 verbaut.
Die genaue Bezeichnung samt entsprechenden Alphacode steht auch auf dem Getriebe
-
Ausbauen und nachmessen.
Auch mal die Sicherung prüfen, selbst wenn sie optisch gut aussieht heißt es nicht das sie nicht defekt ist. -
Ich meine das Ladegerät damit.
Also den Kram den du in die Dose steckst. -
Es werden mehrere Parameter abgefragt, ob die S/S arbeitet oder nicht. Darunter z.b der Ladezustand der Batterie, aktuelle Verbraucher, die Temperaturen etc.
-
Anderen Stecker mal probiert?
-
Hi
Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.
Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.
Da der Insignia A vor 1.11.12 typgenehmigt wurde, gilt für dich EZ 1.11.14 als Stichtag. Ab da war Rdks Serie, davor nur optional. -
Nicht der Kühler ist undicht, sondern das Kühlergehäuse hat einen Haarriss.
Gehäuse gibt es einzeln bei Opel, Kostenpunkt um 50€. -
Nein gibt es nicht