Redeagel, nein die Angabe mit November 2012 sagt aus, das ab dem Datum die Pflicht für alle neu Typzugelassenen Fahrzeuge gilt. Sprich Fahrzeuge die grad erst entwickelt wurden und für die der Hersteller beim KBA eine Typgenehmigung beantragt.
Verbaut sein muss es verpflichtend bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 11.2014. Davor ist es optional.
Sprich wenn der Wagen des TE BJ 13 ist, muss er gesetzlich keine RDKS haben. Hat er die RDKS Funktion im Fahrzeug, so muss er aber trotzdem Räder mit Sensoren fahren.
Hat er kein RDKS System verbaut, so ist es egal ob er Räder mit oder ohne Sensoren verbaut. Spielt meistens eine Rolle beim Gebrauchträderkauf, da viele eben mit Sensoren angeboten werden.
Aber ob verbaut oder nicht, kann man ja anhand der VIN rausfinden.