Keine Ahnung woher dieser Stuss kommt - die Zulassung eines Fahrzeugs ist ein Verwaltungsakt und den kann die Polizei nur dann rückgänging machen, wenn die zuständige Behörde dazu den Auftrag erteilt.
Die Polizei hat in einer Kontrolle sehr wohl ein Auge darauf was illegal sein kann. Und noch weiter wenn Sie nicht sicher sind dann wird das Fahrzeug im Beisein des Besitzers zum TÜV gebracht zumindest an Werktagen. Hier wird dann entschieden was damit passiert und was dem Besitzer auferlegt wird. Dann werden Vereinbarungen getroffen die der Besitzer einhalten muss, zB. das Fahrzeug nur noch tagsüber steuern, oder bis zur nächsten Werkstatt. Meinem Kumpel wurde das Motorrad stillgelegt wg. Dezibel zu laut und einem Nummernschild das nicht dem % Wert entspricht der Neigung. So kann zB. ein Blitzer das Kennzeichen nicht erfassen. Was ich lösche und was nicht lass mal meine Sorge sein.
Gruß RedEagle1977
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