Da gibt es nichts zu lesen ausser dass ich vergessen habe den Wagen zusätzlich abzustützen, (es empfiehlt sich den Wagen zusätzlich abzustützen, gerade dann wenn man sich unter dem Fahrzeug befinden sollte. Dies werde ich auch in Zukunft machen, habe nun keinerlei Angst nochmal ein Auto selbst anzuheben, warum auch? Das war gestern Pech. Vielleicht habe ich Glück und die Versicherung übernimmt das vom Wagenheberhersteller, wird man sehen. Bleibe optimistisch. Einen neuen Wagenheber gab es jedenfalls gratis trotz dass ich keine Rechnung/Kassenzettel mehr habe bzw. nicht finde.
Gruß RedEagle1977
Bevor das Gespenst der Produkthaftpflicht aus der Flasche gelassen wird wäre zunächst mal ein Blick in die Gebrauchsanweisung zum Thema Sicherheitshinweise sinnvoll, Internetrecherche ob der Fehler bekannt ist, Brainstorming über mögliche Falschbedienung die eingewendet werden kann und dann Unterlagen prüfen ob Rechtschutz vorhanden ist.
Regresse bei Herstellern sind in der Regel mit Kosten gerichtlich bestellter Gutachtern zu führen und dauern ewig lange.
Letzeten Endes bleibt ein Schaden von SB 150 Euro + Rückstufungsschaden + der Ärger.
Ich bin gespannt ...
LG
Ralf