Wer hat recht? Unstimmigkeit mit dem FOH wg. Rädern

  • Hallo zusammen,


    habe eine rechtliche Frage bezüglich Reifen/Räder meines Ex Insignias und dem Neuen. Blöderweise habe ich zuerst im Motortalk Forum gepostet, dort erhält man aber keine sachlichen Antworten. Ich habe den Text kopiert und poste hier auch nochmal, in der Hoffnung, vernünftige, sachliche Antworten zu bekommen, selbst wenn Ihr anderer Meinung als ich seid.

    Ich hatte mir vor ein paar Monaten beim FOH einen gebrauchten Insignia gekauft, der auf 17 Zoll Alufelgen mit Allwetterbereifung stand. Diese Allwetterreifen wurden bei Kauf vom FOH aufgezogen, da ich mir privat dann Sommerreifen auf 19 Zoll Felgen gekauft habe, und die anderen im Winter nutzen wollte. Nun hat der gekaufte Insignia einen gravierenden Mangel gehabt, so das nach drei Nachbesserungsversuchen die Rückabwicklung in die Wege geleitet wurde.


    Beim selben FOH habe ich mich nun für einen neuen gebrauchten Insignia entschieden, im Tausch gegen meinen plus eine Zuzahlung meinerseits. Dieses Fahrzeug steht auf 19 Zoll Sommerräder. Der Verkäufer hat von sich aus gesagt, das man ja die Allwetterräder vom Alten auf den Neuen umziehen könnte, und ich diese weiterhin als Winterreifen nutzen könnte. Dies wurde auch im Kaufvertrag festgehalten, dort steht, Räder vom EX auf den Neuen umziehen. Somit war das Thema für mich erledigt.


    Einen Tag später rief mich der Verkäufer an, und fragte, auf welchen Rädern ich das Fahrzeug ausgeliefert haben möchte. Bedingt durch die Jahreszeit sagte ich natürlich, Winter bzw. Allwetterräder. Der Verkäufer sagte dann, das ich dann im Gegenzug entweder die Räder vom Neuen oder meine selbstgekauften Sommerräder drangeben müsste, da das alte Fahrzeug ja rollfähig sein müsste. Ich entgegnete, das dies mit mir nicht so vereinbart wurde, und ich dem FOH sicher nicht die Räder "schenken" werde. Es wurde leider keine Lösung gefunden, der FOH bestand darauf, das ich dafür zu sorgen habe, dass das alte Fahrzeug rollfähig sein müsste, ich bestand darauf, das mich das nix angeht, und ich nur den Vertrag erfüllt haben möchte.


    Lange Rede kurzer Sinn, wer hat nun recht? Ich werde definitiv zur Geschäftsleitung der Hauptstelle gehen, evtl auch zum Anwalt, da ich nun noch Winterreifen kaufen muss, und das so meines Erachtens nicht vereinbart war.


    Freue mich auf Eure Meinungen.

  • Ist eine Vereinbarung, dass die Ganzjahresreifen bei dir bleiben, irgendwo schriftlich niedergelegt?
    Du hast dich für Wandung entschieden, da geht das Auto für mein Verständnis im Ganzen, also mit den Rädern, an den Händler zurück, ggf. musst man sogar für die eigene Nutzung einen gewissen Betrag zahlen.
    Irgendwelche Nebenabreden, wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden, dürften schwer juristisch durchsetzbar sein, zumal ja auch ein Missverständnis deinerseits vorliegen kann.
    Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten/Chef kann evtl was bringen, und sei es nur ein Preisvorteil für einen Satz Winterräder.
    Falls das Gespräch für dich unbefriedigend verläuft kannst du dir ja nochmal richtigen juristischen Rat zu der Sache holen.


    Ich würde den Verkäufer fragen was er dir an guten gebrachten Winterrädern anbieten kann, ansich kommen die FOH an solche Räder von Opel Flottenfahrzeugen günstig ran.
    Ich denke mit einer geschickten Verhandlung kannst du da mehr rausholen, als mit dem "langen Hebel", wenn dem Verkäufer die Sache unangenehm ist.
    Vor allem wenn du nichts auf Papier hast.
    Wichtig ist, freundlich aber bestimmt bleiben, auch wenn du dich ärgerst!


    Einen der 19"er-Sätze mitzugeben dürfte für dich nen Euro rausbringen, weil die aus meiner Sicht mehr Wert sind, als die 17" Ganzjahresräder.

  • Es steht doch im Vertrag drinne Winterreifen oder Allwetterreifen vom "alten " an den neuen montieren.
    Und der FOH hat dieses ja von sich aus angeboten , wenn ich das richtig verstanden habe. Es steht aber nix von drin das du andere Felgen Reifen oder
    wie auch immer kaufen musst damit der alte rollfähig bleibt . Da hätte der Herr Verkäufer entweder drauf hinweisen müssen , oder es Vertraglich festhalten müssen .
    Also so ist zumindest mein Rechtsverständniss , 19 Zoll Alu gegen Alwetter in 17 Zoll Stahl na der ist ja drauf .
    Kauf vier alte Stahlfelgen ohne Reifen , und motiere sie bei ihm auf dem Hof dran . Dann ist er rollfähig :totlachen::totlachen:
    Ist natürlich nur Spass , also ich sehe das so . Im Vertrag steht nix von drinne also sein Fehler .


    Alles gute
    VG
    Michael


    P.s Eine friedliche Lösung ist natürlich am besten :thumbup:

  • Hallo


    Ich denke hier haben einfach beide Seite aneinander vorbei geredet.
    Irgendwie logisch ist es doch das der alte gewandelte Wagen auf Reifen stehen muß.


    Wenn im Vertrag steht das du die Allwetterreifen auf deinen neuen bekommst, so sollte das natürlich erfüllt werden.
    Die jetzt montierten 19 Zoll sollen sie dir dann in den Kofferraum legen?
    Und die 19 Zoll die du schon vorher Privat gekauft hast bleiben auch bei dir?
    Somit hättest du 12 Reifen.....
    Du hast doch das alte Auto auch mit Reifen gekauft, somit stelle ich doch das gewandelte Auto auch wieder mit Reifen auf den Hof.


    Nimm den neuen mit den 19er, verkauf die und kaufe dir davon neue Winterreifen.
    Da kannst doch deutlich mehr damit anfangen und da du ja einen Insi beim FOH gekauft hast wird dir sicherlich ein guter Preis für die WR gemacht.


    Sollte doch besser sein als irgendwie rum zu streiten mit dem FOH.
    Immerhin wirst du schon mal wieder irgendwas brauchen.


    Gruß Robby

    -Insignia ST 2.0 T Sport - AT6 - Schneeweiß - Nappa Leder Indian Summer - Performance Paket - 20" Zoll - ACC - usw.


    -Astra GTC 1.8 -Schwarz - Bi-Xenon - IDSplus

  • Also im Kaufvertrag steht, Räder vom Ex auf den Insignia aufziehen. Das ist alles. Natürlich kann ich was falsch verstanden haben, deswegen habe ich diesen Thread erstellt, um ggf eine andere Sichtweise darauf zu bekommen.


    Du hast recht, ich hatte den Insignia 3 Monate, und habe dafür 600 Euro vom alten VK abgezogen bekommen.


    Ein durchaus faires Angebot für neue Winterreifen habe ich bekommen und natürlich auch angenommen, da ich um diese Jahreszeit natürlich nicht dauerhaft mit Sommerreifen rumfahren kann.


    Michael 1979 genau so sah ich das auch, warum sollte ich nun dafür sorgen, dass das Fahrzeug rollfähig ist, wenn im Vertrag nicht steht, Kunde bekommt die 17 Zoll Alwetter, und gibt dafür die 19 Zoll Sommerräder dran.


    Augsburger Ja so wie Du es im ersten Absatz geschrieben hast, so habe ich den Vertrag und die Aussagen des FOH´s verstanden. Die privat gekauften sind eh aussen vor, ich wusste ja nicht, das der Ex Insignia nur 3 Monate bei mir bleibt. Die gleiche Aussage brachte der FOH, dann hätten Sie ja 12 Reifen. Mir geht es auch garnicht darum, mit dem jetzt zu streiten, die ganze Abicklung war leider sehr unschön und von mangelnder Kommunikation getrübt, es wurden Aussagen getroffen, wie die Verkäufer waren zu zweit und ich nur alleine, eben das mit den 12 Reifen usw usw.

    Insignia ST A20DTH Innovation

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  • ^ ^ hat sich überschnitten.
    Ich denke, dass der Verkäufer davon ausgegangen ist, dass du die 19" Sommerräder vom neuen nicht nehmen willst, weil du ja schon Sommerräder hast.
    Wenn im Kaufvertrag die 19" Sommerräder als Ausstattung, und dazu das Aufziehen der 17" Ganzjahresräder stehen, dürfte der Verkäufer juristisch gesehen schlechte Karten haben.
    Das sollte man ihm klar machen, wenn es um den Preis für deine Winterräder geht.
    Mein Motto ist dann immer, dass man sich die "Schmerzen" teilt, das spart Zeit und Nerven.


    Sei froh, dass du die Ganzjahresreifen los bist, wenn du die sowieso nur im Winter fahren wolltest.

  • ^ ^ hat sich überschnitten.
    Ich denke, dass der Verkäufer davon ausgegangen ist, dass du die 19" Sommerräder vom neuen nicht nehmen willst, weil du ja schon Sommerräder hast.
    Wenn im Kaufvertrag die 19" Sommerräder als Ausstattung, und dazu das Aufziehen der 17" Ganzjahresräder stehen, dürfte der Verkäufer juristisch gesehen schlechte Karten haben.
    Das sollte man ihm klar machen, wenn es um den Preis für deine Winterräder geht.
    Mein Motto ist dann immer, dass man sich die "Schmerzen" teilt, das spart Zeit und Nerven.


    Den Eindruck habe ich auch. Leider steht im Kaufvertrag gar nix, nur Insignia Innovation und Bj, KM usw. Was an Ausstattung drin ist steht leider nicht dabei. Weiter unten (ich hab den Vertrag gerade nicht zur Hand, ich glaube bei sonstiges) steht, das die Inspektion gemacht wurde, und eben das mit den Rädern. Für neue Winterreifen auf Stahlfelgen mit RDKS zahle ich nun 760 Euro incl. Montage, was schon ein guter Preis ist.

  • Danke Für Deine Mühe. Die ersten sind zwar auf Alu, aber kosten dann fast genauso viel, bzw mit Versand noch mehr als die vom FOH. Die letzten wären natürlich interessant, aber haben wohl kein RDKS, was grundsätzlich nicht so dramatisch wäre, da mein "neuer" Insignia von 11/13 ist und das theoretisch noch nicht haben muss, glaube ich. Allerdings möchte ich auch keine Fehlermeldung haben oder so.


    Nicht so weit ist gut gesagt, habe geschaut sind immerhin 255 KM, die ich jetzt mit Sommerreifen zurücklegen müsste, das ist mir zu heikel. Aber nochmals vielen Dank, echt cool, das Du geschaut hast!