Veränderung am Fahrzeug führt zum Verlust der Garantie....???

  • Hallo Gemeinde!


    Habe mal eine dumme Frage. Und zwar will ich meinen Insignia mit H&R Federn tiefer legen. Jetzt war ich heute durch Zufall bei meinem FOH um die Ambiente Beleuchtung für den Zafira Tourer abzuholen von nem Kumpel, die wir dort nachrüsten wollen. Und ich dachte mir fragste mal wie es mit der Neuwagengarantie aussieht wenn ich den Insignia tiefer lege. Ob ich da irgendwelche Einbußen bei den Leistungen habe. Oder ob es ein FOH verbauen muss damit ich die Garantie nicht verliere, so war es damals 2005 bei meinem Neu gekauften Astra H. Dort mussten die Federn auch vom zertifiziertem Opel Händler eingebaut werden damit die Garantie erhalten bleibt.


    Jetzt sagte mir mein Händler das wenn ich am Auto was verändere die KOMPLETTE Garantie verliere egal ob das Bauteil mit der tieferlegung zutun hat oder nicht welches dann kaputt geht. Wenn jetzt beispielsweise ich das Auto tiefer lege und ich dann was am Motor haben würde ist die Garantie für'n hintern. 8|8|8|
    Opel würde dann für nichts mehr auf kommen! Hat das einer schonmal gehört??? Hier haben doch auch schon einige ihren Insignia tiefer gelegt (und die vielleicht auch noch Neuwagengarantie haben)hat euch das schonmal ein Händler gesagt?


    Mein FOH hat mir dann noch die Telefon Nummer vom Opel Kundenservice gegeben das ich dann da nochmal nachfragen könne. Das habe ich dann als ich zu Hause war Auch gemacht. Aber dort wurde mir die selbe Auskunft gegeben. Sobald ich denn Auslieferzustand verändere ist die Garantie verfallen. Ich solle warten bis die Neuwagengarantie abgelaufen ist. Und wenn ich vor hätte die garantie zu verlängern, was man ja machen kann dann tritt der Fall wieder ein das nichts am Auto verändert werden darf.... ?(


    Jetzt bin ich total unsicher ob ich das Auto überhaupt nich tiefer lege weil wenn doch mal was sein sollte dann bleibt man ja nur wegen der tieferlegung auf den Kosten sitzen... ;(

    Wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie gerne behalten...;-)

  • Hallo, bei mir ist eine Leistungssteigerung vorgenommen worden ab ca. 22500 km. Es ist dokumentiert in der Zulassungsbescheinigung II. Hatte danach einige Werkstattbesuche und es wurde alles anstandslos nachgebessert oder getauscht.
    Spiegelverstellschalter, Handbremssteuergerät, Gebläsemotor, verpixeltes Display des DVD800 Silberbox, Endstufe von Infinity um mal einige zu nennen.
    Der Opel Service Center stand mir positiv zur Seite.
    Gruß
    RedEagle1977

  • Das ist ja schonmal gut zu wissen. Das mit Dr Leistungssteigerung haben die mir bei der Kunden Hotline auch gesagt das dann keine Garantie mehr übernommen wird und diese erlischt.


    Habe jetzt noch mal nen bekannten auf die Sache angesetzt der Arbeit bei einem Opel Autohaus im Lager und hat ganz gute Connection nach Rüsselsheim. Der will sich jetzt nochmal schlau machen. Kann ja irgendwo nicht sein das man sich nen Auto kauft und es nicht etwas Individualisieren kann ohne gleich jegliche Garantie zu verlieren.

    Wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie gerne behalten...;-)

  • Das kommt natürlich zunächst mal auf den FOH an wie er das weitermeldet. Normalerweise verfällt dann aber nur die Garantie für die entsprechenden Baugruppen. Bei Tieferlegung also alle Fahrwerkskomponenten und auch bestimmt einige Antriebsbauteile, speziell Antriebswellen.
    MfG

    Insignia 5T 2.0 Turbo 4x4 250Ps 02/2012


  • Hi,

    Hatte danach einige Werkstattbesuche und es wurde alles anstandslos nachgebessert oder getauscht.
    Spiegelverstellschalter, Handbremssteuergerät, Gebläsemotor, verpixeltes Display des DVD800 Silberbox, Endstufe von Infinity um mal einige zu nennen.


    Diese Teile stehen aber nicht mit dem Antriebsstrang in Verbindung.
    Gibt eine TI in der steht, das bei Fahrzeugen an denen Leistungssteigernde Maßnahmen durchgeführt werden, keine Garantieabdeckung für Schäden am Antriebsstrang vorhanden ist.

  • § 3 Garantieausschlüsse


    Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:


    e) durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeugs (z.B. Tuning, V-Max Aufhebung, Gasumbau usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind.


  • § 3 Garantieausschlüsse


    Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:


    e) durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeugs (z.B. Tuning, V-Max Aufhebung, Gasumbau usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind.

    und da haben wir es auch gleich.... das kleine aber wichtige Wörtchen durch. Ich denke auch nicht, dass der Hersteller sich generell freisprechen kann. Klar wenn ich Motortuning betreibe und mir geht die Kurbelwelle etc hopps, da will und kann der Hersteller nicht für haften. Wenn ich mein Fahrzeug aber tiefer lege und mir fällt die Bose- Anlage aus, da fehlt der kausale Zusammenhang. Das würde dann jeder Anwalt freudig in der Luft zerpflücken die Garantieablehnung.

    "Tuning a Diesel is like giving steroids to a fat kid - it might be more powerful and faster, but it's still a fat kid" - Jeremy Clarkson

  • Ja sicher das hatte ich ja auch so im Hinterkopf, da es ja damals bei meinem Astra H auch so war. Durch das tiefer legen hatte ich die Garantie auf die IDS+ Dämpfer verloren. Was mir damals aber egal war das Auto hatte grade mal 8500km gelaufen. Und bis ich ihn mit 65000 verkauft habe ist an den Dömpfern nichts gewesen. Waren ja auch nur 30mm Federn und nicht 60mm oder so wo der Seriendämpfer sowieso zu lang wird.


    Deswegen verstehe ich das auch nicht das durch eine tieferlegung gleich die gesamte Garantie verloren geht, ist ja irgendwie unlogisch.


    Jetzt wäre es noch schön zu wissen was den der Hersteller für Zubehörteile zugelassen hat? Grade weil ja auch eine Gasanlage mit aufgeführt ist. Und da gibt's ja nun auch viele Hersteller.


    Das Problem ist ja auch wieder wenn ich die Sache erst über einen Anwalt klären müsste wenn ein Garantiefall Auftritt dann wirds ja teurer als wenn ich es gleich selber bezahle.... 8)

    Wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie gerne behalten...;-)

  • Verstehe nicht, wo da das Problem ist, daß bei "Änderungen" in der Garantiezeit, diese erlischt?
    Lass Dir doch von H&R eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Danach kannst Dich ja mit Opel in Verbindung setzen. Oder aber Du wartest deine Garantiezeit ab.