Auto als Gewerbetreibender gekauft, obwohl privat

  • Hallo


    ...
    Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
    ...


    Nein.



    ...
    Überlege zum Anwalt zu gehen und mich evtl. selber anzuzeigen
    ...


    Das ist das einzige, was du machen kannst.



    ...
    Dennoch würde ich dem Verkäufer Druck machen in Form dass er Dich genötigt hat dass Du selbst Gewerbetreibender bist, dass er Dir nur so dass Auto verkauft. Das ist fahrlässig wenn nicht sogar vorsätzlich vom Verkäufer und das weiß er auch.
    ...


    Druck? In wie fern? Womit? 8|
    Der Käufer hat schriftlich eine Lüge bestätigt, sofern der Verkäufer nicht schriftlich bestätigt hat, dass er den Käufer genötigt hat, wars das.


    Ich befürchte, dass hier jmd Lehrgeld zahlen wird, es kann vom Anwalt nun nur noch verhandelt werden, wie hoch diese Summe sein wird.


    Gruß


    BTW:
    - sicherheitshalber entfernt -


  • Das ist das einzige, was du machen kannst.


    Aber weswegen?


    Betrug? Er wollte eventuell einen Vorteil erhalten, hat aber jetzt den Nachteil. Und das ist meines Wissens nach nicht strafbar.


    Urkundenfälschung? Ein weißes Blatt ist keine Urkunde. Durch beschreiben kann es somit nicht gefälscht werden.


    Dummheit beim Kaufvertrag? Ist zwar männlich, aber nicht strafbar.


    Das einzige was aus meiner Sicht bei einer Selbstanzeige herauskommen kann ist das vortäuschen einer Straftat. Aber vielleicht gibt es hier ja Volljuristen im öD die sich da ein wenig besser auskennen.

  • Die Frage ist villeicht auch ob dieser "Zettel" rechtlich einen Bestand hat oder ob sich der Händler mittels Kopie der Gewerbeanmeldung hätte versichern müssen, dass der gegenüber überhaupt Gewerbetreibender ist.
    Daher bringt dich wirklich nur die Konsultation eines Anwalts, zwecks Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, wirklich weiter.
    Alles andere wäre wie blind Dart spielen. Vielleicht ein Volltreffer aber das meiste landet daneben.


    Für die Zukunft - Autos kauft man am besten immer zu zweit
    Man unterschreibt nur was man auch versteht und man die Tragweite der Unterschrift abschätzen kann
    Wenn einem ein Händler unseriös vorkommt verlässt man am besten sofort die Geschäftsräume

    "Tuning a Diesel is like giving steroids to a fat kid - it might be more powerful and faster, but it's still a fat kid" - Jeremy Clarkson

  • Echt genial, welche Praktiken hier ins Netz gestellt werden. Als Käufer hast du es mit zwei Fragen zu tun. Erstens die Gewährleistung und zweitens das Gesetz. Ich meine auch, dass der Händler sich davon hätte überzeugen müssen, ob du tatsächlich ein angemeldetes Gewerbe betreibst. Eine Erklärung deinerseits wird keinen rechtlichen Bestand haben. Es sei denn, du hattest deinen Gewerbeschein dabei. Dem Händler ist zu unterstellen, dass er wusste, dass du kein Gewerbe betreibst. Mit dem Schreiben deinerseits, möchte er sich nur absichern, dass du keine Forderungen stellst. Jetzt zum eigentlichen Thema. Mit dem Verkauf an ein Gewerbe entledigt sich der Verkäufer der Umsatzsteuerpflicht, da diese erst beim Kauf durch einen Privatkunden relevant wird. In seinen Geschäftsunterlagen wird also die Umsatzsteuer nicht geschäftswirksam, da er sie mit der Vorsteuer/Umsatzsteuer in Ausgleich bringt. Er hat dir somit als Privatperson ein noch unversteuertes Fahrzeug verkauft, welches erst umsatzsteuerpflichtig wird, wenn es einen privaten Käufer findet. Er hat dir quasi das Auto als „Händler“ steuerfrei verkauft und du musst die Umsatzsteuer eintreiben.


    Die Gewährleistungsnummer sieht auch schlecht aus, es sei denn, du kannst die ganze Nummer ungeschehen machen und trittst nicht als Händler ins Geschäft.


    Mehr möchte ich eigentlich zum Thema nicht los werden, weil schon spät und ich morgen ins Finanzamt muss. Kleiner Scherz…. Anwalt klingt also ganz gut.


    Falls ich bei den Steuerformalitäten einen Fehler geschrieben habe, liegt es daran, dass ich nicht bei der Steuerfahndung bin.

  • ... Mit dem Verkauf an ein Gewerbe entledigt sich der Verkäufer der Umsatzsteuerpflicht, da diese erst beim Kauf durch einen Privatkunden relevant wird. In seinen Geschäftsunterlagen wird also die Umsatzsteuer nicht geschäftswirksam, da er sie mit der Vorsteuer/Umsatzsteuer in Ausgleich bringt. ...


    Sehr interessanter Ansatz. Bei uns In der Firma muss jede Rechnung die Umsatzsteuer enthalten, egal ob an Gewerbetreibende oder Endkunden. Die Vorsteuer erhalten wir ja schon beim Einkauf der Waren vom Finanzamt erstattet. Hat also eigentlich nichts mit dem Verkauf zu tun.


    Aus welchem Land stammst du? Griechenland? :thumbup:

  • Ich stolpere da auch ein wenig.... Versuche grade das aus meiner täglichen Praxis in der Schadenregulierung auf diesen Fall zu transferieren.
    Weil ein seöbständiger Anspruchsteller bekommt auch nur den Nettowert und muss sich die Steuern beim Finanzamt wiederholen. Sprich Vorsteuerabzugspflicht.
    Aber in diesem Fall ist es glaub ich falsch gedacht von Raupe - auch wenn der Ansatz interessant war... Wenn er ein Auto kauft zahlt er voll inkl MwSt und holt sich diese dann beim Finanzamt wieder.


    An den TE - ab zum Anwalt und dann mal berichten. Kleiner Tipp noch, viele Verkehrsrechtsschutzversicherer bieten noch an, dass wenn du bis zu 14 Tage nach Kauf des Fahrzeuges noch die Rechtsschutz abschließt, der Kauf inkl. aller Probleme noch mitversichert ist. Falls du dazu Infos brauchst, meld dich bei mir. So wie ich verstanden habe ist es ja noch keine 2 Wochen her.

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  • Susi und SilverG1.2 :whistling: Ihr habe natürlich vollkommen Recht. Absoluter Quatsch was ich da geschrieben habe. Es spielt natürlich bezüglich der Steuer keine Rolle. Ich sollte den Gang zum Rechner spät abends oder zu früh vermeiden. Der Vorgang ist beanstandungsfrei, da der Käufer die Umsatzsteuer auf der Rechnung hat. Ist mir fast etwas peinlich. Danke nochmal für euren Hinweis.

  • Susi und SilverG1.2 :whistling: Ihr habe natürlich vollkommen Recht. Absoluter Quatsch was ich da geschrieben habe. Es spielt natürlich bezüglich der Steuer keine Rolle. Ich sollte den Gang zum Rechner spät abends oder zu früh vermeiden. Der Vorgang ist beanstandungsfrei, da der Käufer die Umsatzsteuer auf der Rechnung hat. Ist mir fast etwas peinlich. Danke nochmal für euren Hinweis.

    Ach passiert schon mal, ich bin auch nicht fehlerfrei ;)

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  • Hm, also mal 'ne Frage an die Volljuristen hier:


    Kann man seine Unterschrift (ggf. innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Arbeitstagen) denn vielleicht wiederrufen; weil man sich ggf. durch das resolute Auftreten des Händlers ..... welcher einem den Zettel förmlich diktierte ..... eingeschüchtert vorkam ..... und zur Leistung einer Unterschrift genötigt fühlte ..... weil man sonst um seine Gesundheit fürchtete?