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  • Allerdins ist dem Verkäufer mit Sicherheit bewusst, welche Teile die Garantie abdeckt und welche nicht. Und nach Studium der Unterlagen gehe ich davon aus, dass der Schlauch nicht dazugehört. Selbst wenn die Garantie eintritt, hätte ich ja ne Selbstbeteiligung, die ich logischerweise bei der Gewährleistung nicht hätte. Nichtmal mein Opel-Händler hat mich auf die Gewährleistung aufmerksam gemacht und keine der beiden Parteien hat versucht zur anderen Kontakt aufzunehmen, sondern schickt mich wie einen Mittelsmann hin und her. Desweiteren hab ich nur die Aussage vom Opel-Händler, dass er die benötigten Teile bestellt hat und die eben durch mich zu zahlen sind, wenn die Garantie nicht eintritt. Insofern bleibt für mich ein fader Beigeschmack und wirklich kundenfreundliches Verhalten seh ich weder beim Verkäufer, noch beim Opel-Händler.

  • Meine Geschichte geht weiter. Gerade habe ich mit dem Serviceleiter des Verkäufer-Hauses gesprochen. Dieser sagt mir, dass der Sachverhalt nur über die Garantie zu klären ist. Ein Gewährleistungsfall liege nicht vor, da ich mit dem Auto ja vom Hof und nach Hause gefahren bin und "da ja wohl alles ok war". Ansonsten könne ich ja immernoch vorbeikommen. Er glaubt wohl auch nicht an einen Defekt am Schlauch des Ladeluftkühlers, da ich ansonsten gar keine Leistung mehr hätte und nicht nur einen zeitweisen Leistungsverlust. Wenn die Garantie denoch eintreten sollte (was er nicht glaubt) müßte ich auf jeden Fall den Selbstbehalt auch selbst tragen. Denoch hat er sich dazu bereiterklärt mit meinem Opel-Händler Kontakt aufzunehmen, wobei er nochmals betont hat, dass die Gewährleistung hier nicht greifen wird.

  • Du hast 1 Jahr GEWÄHRLEISTUNG, wobei in den ersten 6 MONATEN der HÄNDLER den Fehler nachweisen muss, was er im Normallfall nicht kann, also zahlen muss, nach den 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und Du musst es beweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestand!

  • Ich stimme snub voll und ganz zu. Der Satz "Ein Gewährleistungsfall liege nicht vor, da ich mit dem Auto ja vom Hof und nach Hause gefahren bin und "da ja wohl alles ok war"." ist kompletter Quatsch. Solltest du einen Anwalt an der Hand haben oder eine Rechtschutzversicherung dann lass einen Brief aufsetzten welchen er zum Verkäufer schickt um der Sache mehr Nachdruck zu verleihen. Hilft in den meisten Fällen schon.

  • ...vielleicht habt Ihr auch aneinander vorbei geredet, hab Deinen Satz noch mal gelesen, vielleicht meint er, wenn Du zu einem anderen Händler gehst, um das Problem zu beheben, da gilt das nicht....damit hat er natürlich Recht, weil Gewährleistung macht nur der Händler vor Ort, wenn der natürlich paar hundert KM weg ist, wird es "doof"...letzlich kannste dann nur hinfahren oder er erklärt sich bereit, die Kosten eines Händlers vor Ort zu übernehmen...wenn Du eine Garantie abgeschlossen hast, greift die natürlich bei jedem Händler, aber eben mit Zuzahlung und evtl. Ausschluß von Teilen nach den Versicherungsbedingungen...

  • Aneinander vorbei geredet haben wir nicht. Mit "hier" meinte ich, bei diesem Defekt. Der Serviceleiter hat mir im O-ton gesagt, dass dieser Defekt keine Gewährleistungsanprüche nach sich ziehen würde sondern nur (Beispiel von ihm) , wenn ich bei der Rückfahrt nach Hause das Licht anschalten wollte und das würde nicht funktionieren oder ähnliches.

  • Zum Abschluss folgendes. Nach langem hin und her per mail hat sich der Verkäufer nun dazu bereit erklärt den Schaden zu übernehmen. War ein harter Kampf, aber der Opel-Händler hat mein Auto sofort repariert und jetzt habe ich meinen Insi wieder.

  • Hi
    Na dann ist wieder alles gut :thumbup: ist schon Schei.. wenn das Baby Krank ist und kein Dr. (FOH) was machen will.
    hatte ja den gleichen Kampf mit dem Haldex ging auch nicht vor Ort nur beim Verkäufer. ist aber auch geheilt :thumbup:


    gruß Solo