Hi, das Fahrgeräusch darf folgende Werte nicht überschreiten Personen- und Kombinationskraftwagen a) mit einer spezifischen Leistung von nicht mehr als 70 DIN-PS je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts 80 dB(A) b) mit einer spezifischen Leistung von mehr als 70 DIN-PS je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts 84 dB(A)
Weiterhin ist eine Erhöhung der Lautstärke um 2dB schon mehr als doppelt so Laut wie die Ausgangslautstärke.
... eine Erhöhung der Lautstärke um 2dB schon mehr als doppelt so Laut ...
Ich habe 3db gelernt.
Gruß
EDIT:
Zitat
... Eine Verdopplung der Lautstärke (Lautheit) soll bei der Pegeländerung von 10 dB empfunden werden. Eine Verdopplung beim Schalldruck (Spannung) entspricht der gemessenen Pegeländerung von 6 dB. Eine Verdopplung bei der Schallintensität (Schallleistung) entspricht der Pegeländerung von 3 dB. ...