Felgen eintragen lassen ?

  • Hallo,


    ich will dem Dicken demnächst neue Sommerräder spendieren.Bis auf die ET sind die Felgen und Reifen von den technischen Details gleich und haben ein TÜV Gutachten für meinen Insignia.Die neuen haben eine ET35 und die jetzigen ET40.Muß ich deswegen erst noch los und die Dinger eintragen lassen oder reicht das Gutachten im Handschuhfach?
    Danke


    http://www.reifen.com/de/RimAL…-MAM-11-8-5-X-19/15080959



    K2b
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten
    Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache derNennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.


    ?( Kann mir das bitte jemand erklären?

    Gruß Andi


    2.8 V6 Turbo ST Automatik :thumbup: FlexRide, AGR Sitze Leder, Lichtpaket, DVD 800, elek. Heckklappe, Panoramadach, 2 Zonen Klima, usw usw

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  • Du musst die Räder eintragen lassen. Bezüglich der Auflagne musste einfach mal mitm Prüfer schwatzen. Ansich dürfte beim Insignia genug Kotflügel sein, um die Abdeckung des Reifens zu gewährleisten.

  • Hallo Andi,


    da es sich um ein Gutachten handelt, müssen die Felgen vom TÜV/Dekra abgenommen werden, um zu überprüfen ob alle Auflagen im Gutachten erfüllt werden.
    Zu der Auflage K2b: Die Reifenlauffläche muss Komplett vom Kotflügel abgedeckt sein und darf nicht raus ragen. Da sich die Felgengröße inkl. der et nahe an der Serie befindet, denke ich nicht das die Abnahme zu einem Problem führt. Nach bestandener Abnahme bekommst du ein Dokument, welches du mitführen musst.


    Grüße

  • Hallo.


    Ich habe gerade eine Reifen-/ Felgenkombi 8J x 19 ET 35 mit 245/40 und H&R Federn eintragen lassen.
    Ging beim TÜV ohne Probleme!


    Aber der TÜV stellt nur ein Unbedenklichkeitsgutachten bezüglich der verbauten Teile aus.
    Es reicht nicht dieses Gutachten mitzuführen, denn die erneute Betriebserlaubnis kann nur die Zulassungsstelle erteilen.
    Dies steht im Übrigen eigentlich auch auf dem TÜV Gutachten (bei mir jedenfalls) und der TÜV Dipl. Ing. hat mich darauf auch extra hingewiesen!


    Also heisst das mit dem Unbedenklichkeitsgutachten zur Zulassungstelle und die Umbauten eintragen lassen, sprich einen neuen Fahrzeugschein!


    Der TÜV Sachverständige meinte noch, er möchte nicht wissen, wieviele Fahrzeuge in Deutschland durch die Gegend fahren, mit einem TÜV Unbedenklichkeitsgutachten im Handschuhfach, aber ohne Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle!


    Para

    Opel Insignia ST 2,0 CDTI Bi-Turbo, EZ 05/15, Automatik, "Business INNOVATION", graphit schwarz, AFL, Intellink 900, 8" Display, AGR FlexFloor, AGR Sportsitze mit Klima/ Lüftung, sämtliche elektronischen Helferlein OpelEye, Leder Sienna schwarz, Panoramadach, Keyless Entry, elektrische Heckklappe, schwenkbare AHK :thumbup:

  • Ich werde mal alles machen lassen, ab zum TÜV und zur Zulassungstelle und Ruhe iss.
    Danke :thumbup:

    Gruß Andi


    2.8 V6 Turbo ST Automatik :thumbup: FlexRide, AGR Sitze Leder, Lichtpaket, DVD 800, elek. Heckklappe, Panoramadach, 2 Zonen Klima, usw usw