US-Light beim Insignia

  • Hallo, wie ist denn die allgemeine Meinung zu US-Light beim Insignia? (Leuchten der Blinker dauerhaft mit 5Watt, Blinken mit 21Watt.)


    Dass das natürlich Energieverbrauchsmäßig Schwachsinn ist, ist mir bewusst. ;) Mir ist die Optik wichtig.



    Hat das schon einer gesehen, gemacht, ein Bild?


    Hätte das bei meinem Astra H und da sah es Klasse aus.


    Wie die Lösung der Ausführung dann aussieht ist mir in erster Linie egal. Würde es gerne mal sehen und zum Leuchten hab ich bis jetzt alles gebracht. (auch so, dass es funktioniert, rückbaubar, evtl. Schaltbar ist)


    Gruß Julian

    Insignia 5-Türer 2,0Turbo 220PS BJ 2011 Sport
    Mit BMW 1er LED-Kennzeichenbeleuchtung :)

  • Ah ja cool, sieht doch super aus?!
    Ja der hat seitlich im Scheinwerfer auch nochmal Reflektoren oder iwas.
    Wieso meinst soll das nicht funktionieren? Gibts ne andere Möglichkeit sowas zu realisieren?

    Insignia 5-Türer 2,0Turbo 220PS BJ 2011 Sport
    Mit BMW 1er LED-Kennzeichenbeleuchtung :)

  • Hi,
    vom legalen Aspekt mal abzusehen.
    Der Binker ist als Fahrtrichtungsanzeiger geprüft und hat dafür auch die entsprechende Zulassung.
    Ein abdimmen und verwenden als "Begrenzungsleuchte" ist in D nicht zulässig.
    Weiterhin gelten für "Begrenzungsleuchten" entsprechende Einbauregeln, die Besagen, das diese an der Fahrzeugseite (einbaulage fest definiert) montiert werden müßen.

  • Hey,


    @Juppzupp:
    ja ich weiß, da ist Deutschland net grad unbedingt die lockerste Nation in den Dingen.
    Aber finde sieht trotzdem gut aus und hatte des in meinem Astra H 4 Jahre lang verbaut (2x TÜV-Prüfung) und nie wollt einer was.
    Das Schlimmste was passieren kann ist, dass ich nen Punkt bekomme, 40€ und die Dinger ausbauen muss, aber auch nur wenn einer sich ganz genau auskennt von den freundlichen Helfern.
    Von dem Her suche ich nach Möglichkeiten das zu realisieren, nicht nach Gründen das nicht zu machen. Aber danke für den Hinweis! Nichts für ungut :)

    Insignia 5-Türer 2,0Turbo 220PS BJ 2011 Sport
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  • Hi,

    Das Schlimmste was passieren kann ist, dass ich nen Punkt bekomme, 40€ und die Dinger ausbauen muss, aber auch nur wenn einer sich ganz genau auskennt von den freundlichen Helfern.


    na wenn du meinst.
    Fahren ohne Versicherungsschutz, und die Rennleitung ist ja auch richtig blöde und weiß natürlich nicht, das abgedimmte Blinker verboten sind.


    Es hat auch nichts mit "lockere Nation" zu tun, sondern einfach darum das man sich nicht über deutsche Vorschriften und Gesetze hinwegsetzen sollte.
    Es gibt in Europa Staaten, die sind leider noch ärmer dran in Sachen "erlaubt" als wir. Z.B. England,Holland,Belgien,Östereich,Schweiz.
    Auch wenn es teilweise bei den Belgiern nicht so ausschaut, denn die Zerlegen jedes Jahr ihre Fahrzeuge wieder für den TÜV.
    Aber wer Kirmes an seinen Fahrzeugen möchte, soll sich hinterher nicht beschweren wenn auf einmal Forderungen im Hause stehen ;)

  • Ja verstehe was du meinst, aber sollte einfach jeder für sich selber entscheiden ob er das "Risiko" eingeht oder nicht.
    Ich find des hat nix mit Kirmes zutun. Sieht meiner Meinung nach einfach gut aus.


    So und jetzt wer hat produktive Vorschläge wie ich das realisieren kann?

    Insignia 5-Türer 2,0Turbo 220PS BJ 2011 Sport
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  • ja vielleicht ist ja jetzt auch anderst.
    Weiß halt, dass se nen Kumpel mit blauen Standlichtern (^^ selber schuld) in der Stadt erwischt haben vor n paar Jahren
    und der hat 40€ und nen Punkt bekommen soviel ich weiß.
    Und US-Light dürfte unter die gleiche Kategorie fallen denke ich.
    Aber wie gesagt bin da net auf aktuellen Stand. Denke auf jeden Fall, dass die Strafe net so wild ist...

    Insignia 5-Türer 2,0Turbo 220PS BJ 2011 Sport
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  • Hi,
    denken ist nicht Wissen.


    Ich zitiere hier mal §19 Abs. 2 StVZO

    Zitat

    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Da bei einem solchen Umbau von Pkt. 2 auszugehen ist (Verwechslungsgefahr mit dem Fahrtrichtungsanzeiger) bist ganz schnell bei 3 Punkten. Da fahren ohne BE.