Beiträge von Osirus

    Flexride ist auch nur eine Sache mehr, die auf Dauer die Werkstattrechnung hochtreibt.
    Ich werde nach 100 tkm berichten, ob ich es vermisst haben.


    Ich bin sowohl 160 PS als auch 163 PS und den 170 PS und auch mal den Bi-Turbo gefahren.


    Ich bin zumindest die drei letztgenannten gefahren.
    Den "Nachteil" vom 163 PS zu den anderen beiden merkt man deutlich, zudem läuft er auch sehr viel "dieseliger".
    Der 170 PS läuft hingegen noch ruhiger als der Biturbo.


    Zitat

    Wer aber schreibt dass der Bi-Turbo kaum dem normalen 170 PS überlegen ist der hat kein Fahrgefühl.


    Von "Überlegen" war keine Rede, aber wenn wir dabei sind, in welchen Aspekten ist der Biturbo denn überlegen?
    Lautstärke -> Biturbo ist lauter
    Drehmoment -> beide maximal 400 Nm
    Leistung -> Biturbo hat 24PS mehr, schlägt sich im wesentlichen nur bei der Vmax nieder
    Vmax -> Biturbo hat 5...10 km/h mehr
    Durst -> Biturbo braucht tendenziell etwas mehr


    Also wenn man nicht gerade zu denen gehören, die jeden Tag mit mehr als 200 über die Autobahn brettern, hat man vom Biturbo keinen Vorteil.

    Abgesehen von der fehlenden elektrischen Heckklappe find ich den gut.
    Was nicht dran ist, kann aber auch nicht kaputt gehen.


    Der 170PS ist der Euro 6, ich finde den sogar besser als den Biturbo mit 194PS.
    Er geht gefühlt genau so gut und ist dabei der leiseste von den 2.0 Dieseln.

    Es hängt auf jeden Fall beim Facelift auch davon ab, ob das Fahrzeug ACC (Radar) hat, weil der Radarsensor im Grill ist, der dann nicht "vollchrom" ist.
    Den Grill gibt es in 4 Ausführungen, was verbaut ist, dürfte von der Ausstattungslinie, der Ausstattung und dem Modelljahr abhängen.


    Facelift:
    Chrom ohne ACC
    insignia-freunde.de/attachment/6296/


    wenig Chrom ohne ACC
    insignia-freunde.de/attachment/6295/


    wenig Chrom für ACC
    insignia-freunde.de/attachment/6297/


    OPC ohne ACC
    insignia-freunde.de/attachment/6298/


    OPC mit ACC hat scheinbar auch den "normalen" ACC Grill.


    Ansich hat Business Innovation immer ACC und somit auch den Grill mit wenig Chrom.

    ^ ^ Der Händler weiß entweder nicht, was recht ist, oder es ist ihm egal.
    Wenn es ihm egal ist, würde ich da ganz andere Seiten aufziehen!


    Freundlich muss man in jedem Fall bleiben, auch wenn es nervt.

    Es droht doch keiner mit Anwälten?!


    Der Verkäufer sollte das alles auch wissen, das Problem ist aber, dass die meisten Käufer vom Gewährleistungsrecht keine Ahnung haben.
    Natürlich lässt man dem Verkäufer die Wahl zu entscheiden, wie die Nacherfüllung laufen soll.
    Wenn er den Wagen bei sich haben will, dann muss er auch den Transport zahlen.
    Es stand ihm ja frei den Wagen nicht nach Kiel zu verkaufen, dazu wurde er nicht gezwungen, aber alles andere ist halt rechtlich verbindlich.


    Ich verstehe auch nicht, warum man da irgendwie Angst haben sollte.
    Wenn der Verkäufer nicht auf den Kopf gefallen ist, weiß er genau, dass er es nicht darauf ankommen lassen darf, dass das Ganze am Ende vor Gericht ausgefochten wird.
    Dafür muss man als Käufer halt wissen, was man tun muss.
    Sprich dem Verkäufer die Mängel anzeigen, zur Nachbesserung auffordern und die Nachbesserung auch ermöglichen!


    Fakt ist auch, dass man nach zwei erfolglosen Nachbesserungen des gleichen Problems als Käufer die Wandlung wählen kann.



    Ca. 5 Wochen nun. Alle Spritkosten bis lang auf meiner Schulter, da der Händler meint das ich den Wagen zu liefern habe.


    Weise ihn auf den verlinkten Paragraphen hin und schick ihm die Spritrechnung.
    Wenn er sich anstellt, würde ich ihm anbieten, dass er das mit meinem Jursiten diskutieren kann, wenn er selbst zu doof ist.


    Ganz ehrlich, solche Verkäufer liebe ich, der kommt damit bestimmt schon seit Jahren durch und freut sich wie ein Schneekönig.

    Ein weiteres Mal runterfahren steht da irgendwie in keinem Verhältnis mehr, da ich ja auf den Fahrtkosten sitze.


    Wie lang hast du den Wagen?
    Bei Gewährleistungsarbeiten muss der Verkäufer die Transportkosten für die Nacherfüllung tragen!
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

    Zitat

    2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    Ganz ehrlich... ich verstehe nicht, warum man sich da nicht selbst informiert, was einem "zusteht".
    Die erste Tour hast du auch schön selbst bezahlt?!
    Das würde ich dann doch gleich mal einfordern, soweit du noch Tank- und Hotelrechnung hast.
    Da kann sich dein Verkäufer dann auch überlegen, ob er den Wagen kommen lässt, oder ob sich dein FOH zu Hause der Sache annehmen darf.
    Evtl wäre noch in Erwägung zu ziehen, das Fahrzeug durch eine Spedition zum Verkäufer bringen zu lassen, auch diese Kosten trägt der Verkäufer.

    Ansich sollte der die vom Schlüssel gespeicherte Position nach dem Aufschließen einnehmen.
    Könnte natürlich sein, dass dafür das "Open & Start" erforderlich ist, denn da wird die Fahrereinstellung jeweils im Schlüssel gespeichert.


    Einfach mal die BA dazu lesen und falls es nicht wie beschrieben funktioniert Nachbesserung einfordern.