Hallo und herzlich Willkommen
Haßloch... sagt mir was, ich glaub da bin ich mal mitm Passat liegen geblieben xD
Ist doch bei Speyer in der Ecke
Dann mal pannen- und beulenfreie Fahrt.
Hallo und herzlich Willkommen
Haßloch... sagt mir was, ich glaub da bin ich mal mitm Passat liegen geblieben xD
Ist doch bei Speyer in der Ecke
Dann mal pannen- und beulenfreie Fahrt.
Der Nachweis der Nötigung ist hier ziemlich schwierig. Zumal es sich ja dann theoretisch um eine Erpressung unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben handeln würde.
Wenn dann der Händler glaubhaft machen kann durch Zeugen, dass es nicht so war, wäre der TE im schlimmsten Falle dran wegen "Vortäuschen einer Straftat" - Und das ist tatsächlich ein Straftatbestand und kann im schlimmsten Fall mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Wobei dann müsste man es schon wirklich böse mit ihm meinen und ich glaube kein Richter würde so extrem befinden.
Susi und SilverG1.2
Ihr habe natürlich vollkommen Recht. Absoluter Quatsch was ich da geschrieben habe. Es spielt natürlich bezüglich der Steuer keine Rolle. Ich sollte den Gang zum Rechner spät abends oder zu früh vermeiden. Der Vorgang ist beanstandungsfrei, da der Käufer die Umsatzsteuer auf der Rechnung hat. Ist mir fast etwas peinlich. Danke nochmal für euren Hinweis.
Ach passiert schon mal, ich bin auch nicht fehlerfrei
Ich stolpere da auch ein wenig.... Versuche grade das aus meiner täglichen Praxis in der Schadenregulierung auf diesen Fall zu transferieren.
Weil ein seöbständiger Anspruchsteller bekommt auch nur den Nettowert und muss sich die Steuern beim Finanzamt wiederholen. Sprich Vorsteuerabzugspflicht.
Aber in diesem Fall ist es glaub ich falsch gedacht von Raupe - auch wenn der Ansatz interessant war... Wenn er ein Auto kauft zahlt er voll inkl MwSt und holt sich diese dann beim Finanzamt wieder.
An den TE - ab zum Anwalt und dann mal berichten. Kleiner Tipp noch, viele Verkehrsrechtsschutzversicherer bieten noch an, dass wenn du bis zu 14 Tage nach Kauf des Fahrzeuges noch die Rechtsschutz abschließt, der Kauf inkl. aller Probleme noch mitversichert ist. Falls du dazu Infos brauchst, meld dich bei mir. So wie ich verstanden habe ist es ja noch keine 2 Wochen her.
Die Frage ist villeicht auch ob dieser "Zettel" rechtlich einen Bestand hat oder ob sich der Händler mittels Kopie der Gewerbeanmeldung hätte versichern müssen, dass der gegenüber überhaupt Gewerbetreibender ist.
Daher bringt dich wirklich nur die Konsultation eines Anwalts, zwecks Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, wirklich weiter.
Alles andere wäre wie blind Dart spielen. Vielleicht ein Volltreffer aber das meiste landet daneben.
Für die Zukunft - Autos kauft man am besten immer zu zweit
Man unterschreibt nur was man auch versteht und man die Tragweite der Unterschrift abschätzen kann
Wenn einem ein Händler unseriös vorkommt verlässt man am besten sofort die Geschäftsräume
An sich solltest du einfach mal erkunden wann der Insignia was macht. Ich weiß es inzwischen und er hupt mich in der Regel so gut wie nie an.
Der Insignia ist so gebaut, dass auch ganz dumme Menschen nichts falsch machen können. Sprich es wird vom Schlüsselträger immer nur eine Öffnung benutzt ;). Also aussteigen, Kofferraum auf, Sachen raus, Kofferraum zu wieder einsteigen, bzw was von vorne holen, kein Mucks. Aussteigen, Kofferraum auf, nach vorne was vergessen -> Insignia denkt - oh der will mit offener Klappe losfahren...warnen!
Sprich es ist keine Kinderkrankheit sondern eine Gewöhnungssache.... man muss aufhören faul zu sein und nach nutzen immer die Luken schließen
Also ich kann mich beim IL900 nicht beschweren, als akzentfrier Mensch aus NRW findet mein Navi eigentlich jeden Ort per Spracheingabe.
Bisher null Probleme gehabt. Weder mit Orten und Ortsteilen (solange diese auf dem Ortseingangschild so auch heißen und nicht nur auf den kleinen grünen) noch mit der Spracheingabe generell...
lediglich bei Starkregen, als es so laut im Auto war, dass ich mich selbst nicht mehr verstanden habe, hat es die Flügel gestreckt.
Bezüglich der Eingabe will das Navi immer zuerst Ort und dann Straße.... wenn es in einem anderen Land ist, wird vorher noch das Land per Spracheingabe geändert...
Head-Up Display... Gute Sache, das hat mir jetzt schon gefehlt
Und wir führen vorhandene Threads weiter
BL8 war ja bereits so nett dir die vorhandenen Themen einmal auf zu listen. Bitte dort weiter machen, dann bleibt es übersichtlich. Vielen Dank.
Was sagt dein FOH dazu?
Ist ja noch recht neu das Fahrzeug