Beiträge von SilverG1.2

    Unfaller = Unfallwagen
    unfallfrei ist noch was anderes. Ich hab nicht gesagt er ist unfallfrei, nur kein Unfallwagen ;) was anderes steht in dem verlinkten Text auch nicht.

    10% schwebten mir auch im Kopf rum. ABE und Blendstreifen gehören genau so zusammen wie ABE und Scheibentönung. Wenn dir Rennleitung frech ist fragt sie danach.
    Klar gibts hier einige die nicht regelkonform rumfahren. Ist persönliche Entscheidung, aber sein "Fehlverhalten" an dem anderer zu messen und als zu geringfügig zu deklarieren ist ja auch nicht richtig ;)
    Gesetze sind binär - haste oder haste nicht... Punkt.


    Wie gesagt machen kannst du es Lari, aber der TE soll ja wissen wie es richtig geht ;)

    Würde mich vorher noch mal beim TÜV informieren wie breit er eigentlich sein darf, damit er noch StVo-konform ist.
    Wenn ich mich recht entsinne darf nur ein gewisser % Satz der Frontscheibe bedeckt sein und mit der Kamerabox an der Scheibe könnte es sein, dass dieser Wert dann überschritten wird und
    Opel es deshalb nicht mit angeboten hat.

    Also eigentlich bei Leasingrückläufern weis der Leasinggeber das. Aber in jedem Fall immer der Kunde und der versichert ja bei Rückgabe, dass es kein Unfaller war. So kann die Kette ja dan Rückwärts laufen. In jedem Fall sollte es da eine Möglichkeit geben. Denn hier handelt es sich wirklich um einen Unfaller. Unfaller sind es nämlich nur wenn tragende Teile der Karosse beschädigt wurden. Sprich ein Austausch der Schürze macht den Wagen nicht zu einem Unfaller. Aber bei den 7500€ Schaden ist das schon erheblich.

    Ich glaube einige sind sich nicht bewusst was Kunststoff heutzutage alles kann.
    Hier lag das Problem defintiv nicht am Kunststoff. Das ist nur der Nebeneffekt mit der geschmolzenen Umlenkrolle.
    Hier hat was blockiert. Möglicherweise auch die Umlenkrolle - dann wäre hier das Lager schuld.


    Bei einer Stahlumlenkrolle wäre vermutlich der ZR dank der Reibung gerissen, weil die Rolle nicht nachgegeben hätte.


    Lange kann das Problem nicht bestanden haben, da der ZR ja dadurch an Spannung verloren haben muss.

    Also ich würde da eher auf Klasen zurückgreifen, zumal du eine Leistungssteigerung von knapp 30% vornehmen willst. Das ist und bleibt für den Motor eine enorme Mehrbelastung.
    Daher würde ich auf die 180 PS zurückgreifen.
    Mehr Spaß wirst dud ie erste Zeit damit sicher haben. Aber mit der Leistung ist es nun mal so... man gewöhnt sich dran. Irgendwann ist es halt Alltag.
    Serviceintervalle etc werden erstmal nicht beeinflusst. Was problematisch sein könnte wäre ein Garantiefall am Motor. Wenn die dass mit der Software dann spitz bekommen ists essig mit der Garantie.
    Die wenigsten lassen die Leistungssteigerung eintragen - schmälert ja den Wiederverkaufswert. An sich muss sie aber eingetragen werden, sowohl im Schein als auch bei der Versicherung.
    Der TÜV wird aber keine Leistungsmessung machen und es eher nicht bemerken.

    Vor allem ganz wichtig. Jeweils zwei neue schrauben für den Bremssattel, da es Dehnschrauben sind. Die darf man nur einmal verwenden.
    Kosten um die 3 Euro das stück.

    Meinst die Schrauben für die Bremssattelhalterung oder die Schrauben auf denen der Sattel sich bewegt?




    Susi wenn man das liest was du schreibst habe ich unweigerlich im Kopf, dass es klingt als ob du dein Gebiss nicht drin hast ;)
    Bin ich so nicht von dir gewohnt.