Ich hänge mich mal an dieses Thema dran.
Kurz zu den Daten. Dezember 2014 habe ich den Insignia beim Händler unserer Firmenflotte erworben Erstzulassung des Fahrzeuges 05/2014 Km 26 tsd.
Inspektion 1 wurde bei Ewerb gemacht und Inspektion 2. im Dezember 15 mit 43000 km (beim FOH vor Ort).
Da die Garantie im Mai ausläuft habe ich mich habe ich gedacht ich mache mich mal kundig wann da mal eine Info zur Verlängerung kommt und zu welchen Konditionen.
Hier mal die Korrespondenz auzugsweise (Namen und das geplänkel lasse ich mal raus):
Antwort auf Anfrage der Verlängerung:
"...Die Garantie des Insignia ist am 19.05.2016 beendet.
Eine Verlängerung ist möglich, sollte das Fahrzeug nicht mehr als 40.000 km gelaufen haben.
Die Preise liegen wie folgt:
12 Monate / 120.000km: 250,-€
24 Monate / 150.000km: 592,-€
36 Monate / 150.000km: 799,-€
48 Monate / 150.000 km: 998,-€
Alle Preise natürlich inkl. MwSt..... "
"....Er hat jetzt ca 50.000 km gelaufen, ist dann eine Verlaengerung nicht mehr moeglich?...."
"... War das Auto zwischen 40.000 und 50.000 irgendwann einmal in einerOpel Werkstatt?..." (die Frage hat mich schon mal gewundert, sollte man ja im System sehen können)
"...Ich habe regulaer im Dezember die 2. Inspektion beim Opel Autohaus (Name gestrichen) in M. durchfuehren lassen, zu dem Zeitpunkt hatte er
gut 43.000 gelaufen. Rechnung ist natuerlich vorhanden, so wie der
Eintrag im Serviceheft. ..."
"... hier ist jetzt ein kleines Problem entstanden….
Eine Anschlussgarantie ist abschließbar bis 40.000 km.
Der Kilometerstand von 43.000 km ist nun bei Opel systemtechnisch hinterlegt,
eine Anschlussgarantie lässt sich also in diesem Falle nicht abschließen.
Der Händler in Meinerzhagen hätte Sie darauf aufmerksam machen sollen bei der durchgeführten Inspektion...."
Jetzt steh ich grad wie ein Ochs vorm Berg, wie kann es sein, dass man bei einem 2 Jahre alten Diesel mit 50000 km keine Garantie mehr bekommen kann?!
Ich hab jetzt erstmal um Rückruf von der Anwalthotline gebeten, will wissen ob ich das Autohaus, welches die Inspektion durchgeführt hat, dafür belangen kann.
In meinen Augen ein klarer Beratungsfehler! Wenn ich sowas in meiner Branche machen, kann man mich auf Schadenersatz verklagen.
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