Also, als normale Kunde beim FOH wird er dir keinen älteren Softwarestand aufspielen.
Aber du kannst zu einem Tuner gehen und nur die Harnstoffeinspritzung deaktivieren.
Wird sich finanziell auszahlen, ist aber im Bereich der StVO nicht erlaubt und die Betriebserlaubnis erlischt.
Eine Änderung der Softwareversion allerdings auch!
Beiträge von Insignia-Pfalz
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Eine Strafe wäre nicht zu erwarten, falls du darauf raus willst.
Aber durch die Softwarenachrüstungen will man Fahrverbote umgehen, was Verärgerung bei den Kunden geben würde.
Deswegen läßt man sich drauf, von Seiten der Hersteller, ein. -
Auch im Preissegment von ca. 100 Euro?
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Schick mir deine FIN per PN, Teilenummer suche ich dann raus.
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Und da werden Leute ausgelacht, welche sich teure Komplettpakete holen.

Kann nur so etwas empfehlen.
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Ja, hilft dann Andern bei der Fehlersuche.
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Kannst ja mal den Schalter mit einem Multimeter durchmessen.
Widerstandsmessung. -
Oder schick sie mir und ich schaue direkt im EPC welche Antenne du benötigst.
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Wer lesen kann istim Vorteil. Folgendes habe ich gesagt und entspricht den Tatsachen.
Die Abgasnachbehandlung entspricht den geltenden Gesetzen und deswegen muss auch nichts zurückgerufen werden.Nur die Autoindustrie hat sich mit der Regierung geeinigt, durch zusätzliche Maßnahmen (Ad-Blue-Mehreinspritzung) den NOx-Ausstoß zu senken und nicht wegen Illegalität der Abgasnachbehandlung. (VW mal ausgenommen)
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Also bei mir leuchtet dieses nicht mit.