zusammenstoß mit fahrradfaher 7500€ schaden

  • Hallo, das ist ärgerlich.
    Ich verstehe aber dein Anliegen an uns nicht ?(
    Es gibt auch nur ein Bild.


    Hat der Radfahrer keine Haftpflicht muss er den Schaden selber zahlen.


    Edit:

    Zitat

    [...] Fahrradfaher rechts vor links nicht beachtet [...]

    Heißt das jetzt du hast die Vorfahrt erzwungen indem du draufgehalten hast ?
    Nicht falsch verstehen, aber daraus kann man ja alles mögliche ableiten, sehr wenig Info. Gehts etwas genauer?

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    2 Mal editiert, zuletzt von Racing_ES ()

  • Hat die Polizei den Unfall aufgenommen ?
    KVA holen und dem Radfahrer zum bezahlen vorlegen, am besten (sofern verfügbar) über Anwalt. So hast du auch gleich ein Beweis/Zeugen für deinen Gläubigerstatus, dh. könntest dann auch später per Gerichtsvollzieher Pfänden.


    Ich finde es immer noch Fahrlässig das soviele Leute keine PrivatHaftpflicht haben. Vor allem Radfahrer und (für)Kinder!


    Scheibe zahlt deine TK, die Beulen kriegt vielleicht ein Beulendoc raus, wird aber aufwendig (trotzdem günstiger als neuer Koti + Lackieren)


    Viel erfolg

  • die Beulen kriegt vielleicht ein Beulendoc raus


    ja genau....wie soll denn das funktionieren, alles verzogen, schau doch mal den spaltmaß zur haube an und zur türe, auf jeden neu machen, und denk an die farbanpassung !!!

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  • Oh man...wie ärgerlich!


    Schlimm, wenn sowas passiert! Oh man keine Haftpflicht, dann wird der sicher (wahrscheinlich) auch so kein Geld haben...hast Du ne Vollkasko?
    Hat Dein Insi nun nur noch Unfallwagen wert???? Oh kraus!


    Aber last but not least: Zum Glück ist aber dem Fahrradfahrer nichts Schlimmers passiert!


    Hoffe das sich noch alles zum GUTEN wendet...jedenfalls etwas....

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    Liebe Grüsse Tatyana
    8)

  • Racing_ES


    Wenn er einen Schaden in der Fahrerseite hat, dann wird der Fahrradfahrer wohl von links gekommen sein, ergo ist hsgp3358 (für den Radfahrer) von rechts gekommen. Wenn es sich um eine Rechts-vor-Links-Situation gehandelt hat, dann wird ihm wohl die Vorfahrt genommen worden sein. Frei nach dem Motto "Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". :D


    Wegen der fehlenden Haftpflicht würde ich mir jetzt nicht so den Kopf machen - wenn er zahlen soll, dann muss er halt so zahlen...nur weil es ein Fahrradfahrer war, bedeutet es doch nicht, dass er kein Geld hat. 8|


    Und warum hier gleich zum Anwalt gerannt werden soll, frage ich mich auch...vielleicht ist die Situation ganz entspannt und der zahlt sofort. Kostenvoranschlag wurde ja scheinbar schon gemacht - sonst wüsste ich nicht woher er die Zahl von wegen € 7.500,- Schaden haben sollte.


    Erst wenn er bei der Zahlung rumzickt, würde ich einen Anwalt konsultieren und ihm vorher mitteilen, dass die fälligen Mandatierungsgebühren natürlich noch on top kommen und Ausfallkosten für das Fahrzeug zzgl. ein evtl. kostenpflichtiges Ersatztransportmittel etc.

  • Eine Mitschuld als Autofahrer bekommste "automatisch", da der stärkere, den schwächeren im Straßenverkehr schützen muss - zumindest war es bei mir so, als mir ein Radfahrer im Herbst, ohne Licht, von Links kommend, entgegen der Fahrtrichtung, in Meinen Omega knallte!


    Letztlich musste jeder seinen eigenen Schaden tragen.


    Aber vielleicht hast Du ja Glück, ich hatte eine Vollkasko.

  • Eine Mitschuld als Autofahrer bekommste "automatisch", da der stärkere, den schwächeren im Straßenverkehr schützen muss - zumindest war es bei mir so, als mir ein Radfahrer im Herbst, ohne Licht, von Links kommend, entgegen der Fahrtrichtung, in Meinen Omega knallte!


    Letztlich musste jeder seinen eigenen Schaden tragen.


    Krass! Was ist denn das für´ne Rechtssprechung?!? Einfach nur unglaublich!!!! ... :cursing::thumbdown:8|?(

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  • Ja da hat Snub recht.


    Hier mal ein Urteil des OLG München aus 2011


    Zitat

    OLG München v. 30.09.2011:
    Kommt es zu einer Kollision zwischen einem vorfahrtberechtigten Pkw und einem Fahrradfahrer, der sich von links auf dem Fahrradweg der Kreuzung nähert, so ist von einer überwiegenden Verursachung des Unfalls durch den an sich wartepflichtigen Fahrradfahrer auszugehen. Auch wenn dem beteiligten Fahrer des Pkw kein Verkehrsverstoß nachzuweisen ist, da er die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten bzw. sogar unterschritten hat, so muss auch er gemäß § 1 Abs. 2 StVO gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern eine gewisse Vorsicht und Rücksicht walten lassen. Darüberhinaus ist die Betriebsgefahr seines Pkw zu berücksichtigen, so dass man zu einer Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Fahrradfahrers gelangt.


    Selbst wenn du als Autofahrer 0% Schuld hast, haftest du mit 33%.

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