Nebelscheinwerfer Alternative Xenon Look VFL/FL

  • Lampen und Leuchtmittel sollte unterschieden werden, Leuchtmittel sind wie Du verlinkt hast zugelassen.


    Eine Lampe wo ein Leuchtmittel rein kommt hat in Gelb keine Zulassung!


    Hier erstmal der Auszug aus der StVZO



    Farbe der Nebelscheinwerfer. BMV/StV 13/36.25.61-16 vom 30. 10. 1979, VkBl
    S 774: In der ECE-R 19, der Rili 76/756/EWG in Verbindung mit der Rili
    76/762/EWG, dem Übereinkommen vom 8. 11. 1968 u § 52 Abs 1 sind für die Farbe
    der Nebelscheinwerfer unterschiedliche Bezeichnungen anzutreffen, obwohl die
    jeweils vorgeschriebenen Farbbereiche identisch sind. Im Einzelnen sind folgende
    Farbbezeichnungen verwendet worden:
    „hellgelb“ ECE-R 19 Nr 9 in Verbindung mit Nr 7 Fußnote 4 und § 52 Abs 1 in
    Verbindung mit den TA Nr 3 Abs 4 Satz 2
    „gelb“ Rili 76/762/EWG Anhang 0 Nr 7 u Fußnote *
    „selektivgelb“ Übereinkommen vom 8. 11. 1968 Teil II Annex 5 Appendix, Fußnote
    3
    Alle Nebelscheinwerfer, die nach vorstehenden Vorschriften geprüft wurden u denen
    das vorgesehene Genehmigungszeichen zugeteilt wurde, entsprechen der in
    § 52 Abs 1 für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb. Zur
    Klarstellung wird auf die nachstehenden Abbildungen verwiesen.
    (Fortsetzung




    Das bedeutet wenn deine Nebelscheinwerfer geprüft worden sind mit den gelben
    oder hellgelben Lampen bzw. Leuchtmitteln dann darfst Du sie weiter
    betreiben, wenn sie aber mit "normalen" Lampen bzw. Leuchtmitteln
    geprüft worden sind darfst du auch nur diese in dem Nebenscheinwerfer
    verwenden.
    Ansonsten musst Du dir Nebelscheinwerfer mit hell-o. gelben Glas besorgen die nach den oben genannten Richtlinien geprüft worden.
    Für
    Abblend und Fernlicht gelten Sonderbestimmungen wenn diese hellgelbes
    oder gelbes Licht ausstrahlen kommt eher bei im Ausland zugelassenen
    Fahrzeugen vor (Norwegen,Finnland,Dänemark usw.) die dann nach
    Deutschland importiert werden.
    Was nicht bedeutet das Sie hier so fahren dürfen.

  • Hallo, außerdem haben die Philips Blue Vision sehr wohl eine Zulassung und sind somit für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen.Dann sollten aber auch NSW so betrieben werden wie es das Wetter verlangt, nicht wie manche die an einem schönen Sommerabend damit herumfahren oder weil eine Seite des Abblendlichtes defekt ist die NSW einfach einschalten. Habe auch schon erlebt dass Standlicht eingeschaltet war und die NSW zugeschaltet Hauptsache man ist der coole auf der Strasse. Für mich gilt NSW sollen den Fahrbahnrand ausleuchten und die Linien auf der Strasse, ich fahre seit über 3 Jahre diese genannten Birnen und Sie sehen optisch besser aus, es ist ganz klar dass ich bei Nebel nicht so gut sehe wie mit den originalen. Bei Nebel fahre ich aber dann auch max. 50 km/h nicht wie andere die teilweise einem überholen ohne wirklich etwas zu sehen. Die gleichen habe ich als H11 im Abbiegelicht, diese sind aber effektiver als die originalen.
    Gruß
    RedEagle1977

  • Ich habe heute die Osram H11 reingesopft.
    Hatte nach den Berichten hier ja etwas Sorge, dass das arg fummelig werden kann.
    Zumindest bei meinem Facelift war die Sache aber in zwei Minuten erledigt. Ohne Werkzeug, ohne Fummelei.