Beiträge von IronLeg

    Nee, ich habe mit nichts etwas zu tun :D .


    Hat mich aber auch interessiert.


    Ich finde jeder sollte sein Auto mit den dementsprechenden Mitteln auf der Strasse waschen dürfen.

    Mir reicht die Motorisierung eigendlich.


    Ich habe, mit Aussnahme eines Fiat Abarth TC 130, noch nie schnelle Autos gehabt.


    Nach meinem Motorradunfall und der dadurch hergeführte Verlust des rechten Unterschenkels, fahre ich nur noch am PC eine schnelle Runde. 8o


    Ich habe ja noch nicht viel km runter, glaube aber schon das es reichen wird für mich.


    ... und im Vergleich zum Antara geht er ab wie Schmitz Katze - trotz AT.


    Danke für die herzlichen Begrüßungen :thumbup:

    Ich kann mir nicht helfen. :wall:


    Es spritz nur eine Drüse auf die Heckscheibe. :weinen: Sports Tourer!


    Ist das richtig?


    Sind da nicht zwei Düsen vorhanden?


    Ich habe mal drunter geschaut, konnte aber nichts sehen. Beim Antara waren es zwei Düsen.


    Kennt sich einer von euch damit aus?

    Handwäsche auf der Strasse ist mir zu teuer. (Ordnungswidrigkeit)?


    Zitat:
    Darf man sein Auto selber waschen? Gibt es Unterschiede zwischen Privatgrundstück/Straße?







    Der Freund des Autos weiß: Nur die eigene Wäsche ist die beste. Jedoch ist die Autowäsche, die nicht in der Waschanlage stattfindet in der Regel nicht zulässig. Zwar gibt es keinen Paragrafen, der die Autowäsche
    direkt regelt, jedoch ist anerkannt, dass sich dieses aus dem geltenden
    Recht ergibt. Die Rechtsgrundlage ist insofern das
    Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses verpflichtet jedermann, die Gewässer
    nicht unnötig zu belasten. Zudem ist für die Einleitung von Stoffen in
    das Grundwasser eine Erlaubnis der Behörde nötig. Da z.B. bei der Motorwäsche insbesondere viele Ölsubstanzen mit herausgewaschen werden ist diese ohne Erlaubnis immer unzulässig. Dasselbe gilt wenn das Auto zwar nur äußerlich gewaschen
    wird, dabei aber Reinigungsmittel verwendet werden, die Chemie
    enthalten. Werden diese verwendet, so gelangen sie regelmäßig mit dem
    Waschwasser auch auf den Boden und versickern dort. Auf unbefestigten
    Grundstücken dürfen diese daher niemals für die Autowäsche verwendet werden, da sie ansonsten direkt im Boden versickern und mit dem Grundwasser in Verbindung geraten. Auf unbefestigten Grundstücken ist daher eine Autowäsche
    wenn überhaupt nur mit klarem Wasser erlaubt. Ist das Grundstück
    hingegen befestigt (Pflastersteine, Asphalt), so können auch Waschmittel
    verwendet werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das
    Grundstück an eine Kanalisation angeschlossen ist. Meist wird das die
    Straßenkanalisation sein. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es
    Trennungssysteme gibt. Das bedeutet, dass es Kanalisationskanäle gibt,
    in denen nur Regenwasser fließt und kein Schmutzwasser. In diese darf
    selbstverständlich nicht das mit Putzmitteln verunreinigte Wasser
    eingeleitet werden.


    Bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist also eine Erlaubnis nötig, da die Stoffe hier beim Versickern direkt ins Grundwasser
    gelangen können. Diese wird von der Behörde aber nur erteilt, wenn
    nachgewiesen ein Ölabscheider vorhanden ist. Da man diesen auf seinem
    Wohngrundstück nicht hat, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG.


    Auf
    öffentlichen Straßen kommt nicht das WHG zum Zuge, da die Oberflächen
    befestigt sind und das Wasser in die Kanalisation fließt. Deswegen kommt
    es hier gar nicht zum Zuführen von Stoffen in das Grundwasser. Jedoch gibt es in ca. 90 % der Gemeinden Sonderregelungen, die das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen
    auf öffentlichen Straßen untersagt. Insofern sollte man sich bei der
    zuständigen Behörde, der unteren Wasserbehörde, erkundigen ob es eine
    örtliche Satzung gibt, die das Waschen auf der Straße verbietet. Sollte
    das Waschen auf der Straße tatsächlich zulässig sein, so stellt dieses
    wiederum eine Sondernutzung der Straße dar, die beantragt und bezahlt
    werden muss. Insofern mag die Autowäsche legal zwar
    möglich sein, steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand. Der Gang in
    die Waschanlage dürfte deutlicher entspannter verlaufen.

    Meiner, 130PS - Automatik, braucht im Moment bei Kurzstrecke, 8,2l.


    Habe aber erst 640km runter, somit ist eine Bewertung des Verbrauchs noch nicht aussagekräftig.


    Mein Asttra hat 9,5l gebraucht.
    Mein Calibra 12l und mein Antara 11,5l.


    Ich bin auf der Gewinnerseite ^^

    Hallo, ich stelle mich einmal kurz vor.


    Mein Name ist Michael und ich bin seid dem 10.03.2011 stolzer Besitzer eines Insignia Sports Tourer 2.0l CDTI mit 130PS.


    Er hat die wunderschöne Karbongrau Lackierung und mit wenigen Ausnahmen, wie Schiebedach - adaptives Fahrwerk - E-Heckklappe - Ledersitze, alles was man braucht oder auch nicht braucht.


    Die Basis ist die Desing Edition wurde aber mit sehr viel Zubehör "veredelt" :) , wie z.B. 3 Speichenlenkrad, 8J X 18" Felgen u.s.w.


    Ich habe den Wagen aus einer Ausstellung mit 24km gekauft.


    Ursprünglich war es geplant meinen alten Antara A gegen den neuen Antara B zu ersetzen. Zum Glück findet die Auslieferung erst im Herbst / Winter statt, so das ich mich aus Spass (Langweile) in den Insignia gesetz habe.


    Und das war auf Anhieb das gleiche Gefühl wie vor 15 Jahren als ich meinen Calibra gekauft habe. Liebe auf den ersten Sitzversuch!


    Wegen einer Beinamputation kann ich kein Auto Probefahren. Das war mir aber total egal, ICH HATTE EINFACH EIN GUTES GEFÜHL.


    ... und wurde nicht enttäuscht :applaus: .


    Und ich hoffe dass das so bleibt.


    Obwohl mir schon zwei mal in die Front gefahren wurde - und das innerhalb von 2 Wochen :cursing:


    Na ja, beim ersten mal ist kein Schaden entstanden (habe die Fahrerin auch erwischt - Anzeige wegen versuchter und vollendeter Fahrerfluch läuft).


    Beim zweiten mal war ein Lackschaden das Ergebnis. , Rep-Kosten bei Opel ca. 900,00€


    Der oder die Fahrerin hat sich natürlich aus dem Staub gemacht, so dass ich auf den Kosten sitzenbleibe.


    Aber was solls, dadurch lasse ich mir den Spass am Insignia nicht verderben!


    Ich hoffe auf eine nette Zeit mit dem Insignia und Euch. :thumbup: