So ist es es , wenn sie an Gewerbetreibene verkaufen .
Dann gibt es keine Gewahrleistung, kein 14 tägiges Widerrufsrecht unsw.
Deshalb ist das was dieser komische Händler macht Betrug ![]()
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Nur an der Sache jetzt ist das man ihm das nachweisen muss , und das wird schwierig.
Wobei ich das noch nicht ganz verstehe , wegen dem Kaufvertrag .
Da gibt es zwei Arten entweder für Privat, oder Gewerbetreibende. !!
Ein kleiner weiser Zettel , ist glaube ich nicht wirklich glaubwürdig.
VG
Michael