Der Halter ist nicht in der Nachweispflicht und muss auch das CoC (was am besten zuhause bleibt) nicht mitführen.
Der zu bemängelnde Beamte muss den Nachweis erbringen, das die Reifengröße nicht konform mit der EG Typgenehmigung ist.
Und was in der EG Typgenehmigung steht, kann auch von CoC abweichen.
Bsp. Unser C Corsa von 2006. lt CoC 14/15“ erlaubt. Lt EG Typgenehmigung 14-17“ ;).
Da sind jetzt auch 16“ drauf, obwohl die weder eingetragen sind noch in CoC stehen.
Alles im grünen Bereich.
Selbst bei meinem Insignia stehen in der ZUB1 nur die 18“. Fahre die nur im Winter. Im Sommer sind die 20“ drauf. Ab Werk waren es die Doppelspeichen mit et45 und nun sind es die Bi Color Turbine mit er 41. alles in Verbindung mit 40er Platten.
Die Turbine ist auch nicht im CoC mit der er, da es die damals garnicht gab.