Beiträge von myOpelInsignia

    Danke für die Antwort. Das Auto wurde im Juni 2016 außer Betrieb genommen. Neuanmeldung erfolgte in 09/2017. Zum Glück war Opel ja Halter in dieser Zeit, da müssen die das wieder geraderücken. Was meinst du? Ich müsste mich doch gleich an Opel wenden oder? Mein Händler wird sagen dass er 2016 noch nicht das Auto hatte und demnach nicht verantwortlich ist.

    Hallo, mir ist aufgefallen, dass bei meinem Insignia die erste Inspektion nicht gemacht wurde. Kurz zum Hintergrund:
    Auto wurde beim Opel-Händler gekauft, war vorher ein Werkswagen der OpelAG. EZ war 10/2015. Da müsste doch, auch wenn das Fahrzeug in 2016 schon stillgelegt war, in 2016 eine Inspektion stattgefunden haben, da ein Jahr ablief. Von den 30000 km war man weit weg, da ich ihn mit 14.000 km gekauft habe. Wurde aber nicht ausgeführt. Kurz vor der Fahrzeugübergabe wurde vom Händler die Inspektion gemacht 08/2017. Der Händler meinte auf meine Frage, dass man bei dem stillgelegten Fahrzeug keine Inspektion gemacht, erst kurz vor Verkauf. So wie bei mir geschehen. Ich habe Zweifel, ob das Auto nun nicht mehr als scheckheftgeplegt bezeichnet werden kann. Kann dazu jemand was sagen?