Beiträge von michicalibra

    Die Rechnung ging an mich. Da sich die ganze Sache sehr verkomplizierte.
    Wie gesagt schickte man mich zum FOH in meiner nähe und der Verkäufer (Autohaus Teichmann in Pößnek) wollte dann Bilder vom schaden.
    Mein Meister sagt aber: Ja wer bezahlt den die Arbeit ? um Fotos zu machen muss es ja erstmal raus.
    Nach Rückruf des Meisters beim Autohaus, kam dann von dort die aussage, man müsse das erst dem Chef vorlegen.
    Leider bin ich aber auf das Auto angewiesen, und habe dann gesagt, das sie es reparieren sollen. Wegen der Bezahlung klären wir Später.
    Ich bin davon ausgegangen, das sich so ein Autohaus nicht so querstellt wenn man dort gerade ein Neues Auto für knapp 18.000 € BAR gekauft hat.
    Mit dem Leihwagen nach hause, kam 2 Std. später der anruf vom FOH Das Autohaus Teichmann die kosten nicht übernehmen.


    Die beiden Telefonierten noch einige male hin und her. Ende vom Lied Ich musste zum Anwalt.
    Der sagte mir: ICH hätte meinen FOH damit den Auftrag erteilt und Teichmann wäre damit raus.
    Aber die Feine Englische ist das nicht, zumal die mich ja dort hingeschickt haben.


    Im Anwaltsschreiben (vor 3 Tagen) gab man dann endlich zu mich dahin geschickt zu haben, somit in deren Auftrag.
    Aber die kosten zu tragen alleine vom ausbau (sie wollten ja Bilder) keine Spur. Und wenn es doch eh schon raus ist. dann lässt man es doch auch gleich machen.
    Im selben schreiben, beschuldigen sie mich weiterhin eines Bedienungsfehlers. und wollen weiterhin nicht aufkommen.
    Also auf in die nächste Runde..... Es Nervt so....
    Zumal ich um der frieden willen, schon vor dem anwalt angeboten hatte das Teichmann für die Arbeitsstunden aufkommt und ich für das Material.
    Auch das fand keinen anklang.
    Man wollte ja nicht sofort mit anwalt drohen. Nächstes mal, weiß ich es besser. Auto bleibt stehen, und die sollen es holen kommen auf ihre kosten.

    Hallo zusammen.
    Ich habe mir Anfang des Jahres einen gebrauchten Insi 2.0 CDTI Sports Tourer BJ 3/2015 mit 125 KW (170 PS) zugelegt.
    Ein wirklich schickes Teil. Leider war 4 Monate nach dem Kauf Schluss mit lustig. Beim beschleunigen, ging nur die Drehzahl noch oben, aber das Auto beschleunigte erst nach sehr starker Verzögerung. Vorsichtig nach hause und den Verkäufer angerufen. Der schickt mich zum FOH in meiner nähe (habe das Auto im Osten gekauft). Der FOH zu hause sagt mir Kupplung ist runter. :cursing:
    Der wagen hatte beim kauf einen KM Stand von 49.669 und nach dem Vorfall knapp 4000 KM mehr drauf (die hälfte davon auf der Bahn). Nach Reparatur der Kupplung und des Zweimassenschwungrades und knapp 2000.-€ später.
    Hatte ich ja nach 4 Monaten noch Gewährleistung. Zwar wusste ich das der wagen zuvor ein Leihwagen des Autohauses dort war, aber ne Kupplung aufrauchen nach 4000 KM ??? NE... ich lasse diese weder schleifen noch spiele ich damit an der Ampel. Nutze sehr stark das Start/Stopp System. Wie auch immer... Sie wollten den schaden nicht übernehmen. Anwalt ist eingeschaltet. Man wirft mir nun vor es würde sich dabei um einen Bedienungsfehler handeln. Hätte der Schaden schon vorgelegen wären keine weiteren 4000 KM mehr möglich gewesen. Echt jetzt ???


    Daher meine frage an euch: Wie wahrscheinlich ist es, das die mit dem Bedienungsfehler meinerseits durchkommen ?
    Wer sein neues Schätzchen bekommt, der geht doch die erste zeit damit um wie ein rohes Ei, und knüppelt es nicht zu Tode.


    PS: vielleicht hilfreich für einige, wo sich auf auf Verschleiß der Kupplung berufen wird,
    ein ausschnitt aus dem Anwaltsschreiben.


    Wie Ihnen sicher bekannt ist, handelt es sich bei den Kupplungen, die in modernen Fahrzeugen
    verbaut sind, nicht mehr um Verschleißteile. Vielmehr sind die Kupplungen so konzipiert und
    dimensioniert, dass sie prinzipiell ein Autoleben lang halten können / sollen


    (so wörtlich der Sachverständige Dr. Berg aus Paderborn).