Der Nachweis der Nötigung ist hier ziemlich schwierig. Zumal es sich ja dann theoretisch um eine Erpressung unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben handeln würde.
Wenn dann der Händler glaubhaft machen kann durch Zeugen, dass es nicht so war, wäre der TE im schlimmsten Falle dran wegen "Vortäuschen einer Straftat" - Und das ist tatsächlich ein Straftatbestand und kann im schlimmsten Fall mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Wobei dann müsste man es schon wirklich böse mit ihm meinen und ich glaube kein Richter würde so extrem befinden.