Werkstattbindung - was erwartet die Kunden?

  • Morsche!


    Ich wollte meine Erfahrung zu diesem Thema teilen. Evtl. hilft es ja dem einen oder anderen bei der Tarifwahl.
    Ich bin seit gefühlt ewiger Zeit bei der HUK Coburg (SF19). Nicht der Direktversicherungsableger mit der 24! Davon habe ich bestimmt seit 13 Jahren einen Kasko Select Tarif, bei dem die Versicherung die Werkstatt vorgeben darf. Wenn ich gerne woanders reparieren lassen möchte, muss ich das vorher ankündigen, da das sonst eine Vertragsverletzung darstellt und dann können die sich sogar weigern überhaupt etwas zu zahlen!
    Glücklicher Weise wohne ich in Frankfurt a. M., wo das Werkstattnetz doch sehr dicht ist und die HUK scheinbar auch mit den richtigen Firmen kooperiert. Vor etwa 10 Jahren hatte ich meinen bisher einzigen Kaskoschaden, der beim Karosseriebauer Carl Friederichs sehr gut instand gesetzt wurde. Außerdem musste ich schon 2x meine Windschutzscheibe ersetzen lassen. Präferierter Anbieter seitens HUK ist hier leider Carglass. Dort wollte ich beim 2ten Mal nicht wieder hin und mir wurden dann auch von der HUK Hotline mögliche alternativen genannt. Eine davon war wieder genannter Karosseriebauer, auf den dann auch die Wahl fiel, was wieder nicht bereut wurde.
    Nun noch einiges zum Tarif und der Ersparnis: Mein Insi ist EZ 02/2015 und somit Vollkasko versichert. Der unterschied mit Kasko Select liegt, soweit ich mich erinnern kann, bei etwa 80€/Jahr, was bei meinem Tarif 12,5% Ersparnis ausmacht. Dieser Prozentsatz wäre höher aber ich habe lieber noch den Rabattschutz (ca. 50€/Jahr) draufgepackt, bei dem ich einen Haftpflicht- und einen Vollkasko-Schaden/Jahr frei habe, ohne dass meine SF-Klasse gemindert wird.
    Btw.: Der Rabattschutz hat sich dieses Jahr das erste mal gelohnt, da vor einigen Monaten beim Verfrachten meiner Tochter vom Kinderwagen in den Insi, sich der Kinderwagen irgendwie selbständig gemacht hatte und ein anderes Fahrzeug eine unschönen Kratzer davon trug. :whistling:
    Das wollte ich ursprünglich über die normale Haftpflicht klären. Da es aber beim Beladen des Fahrzeugs passiert ist, musst die Kfz-Haftpflicht dafür aufkommen.


    Frohes Schaffen!
    TJay

  • Danke für deinen persönlichen Erfahrungsbericht.
    Tipp für dich: Schau mal ob du in deine Privathaftpflicht, über ein PlusPaket oder so, die Be- und Entladeschäden an fremden Kfz mitversichern kannst ;)

    "Tuning a Diesel is like giving steroids to a fat kid - it might be more powerful and faster, but it's still a fat kid" - Jeremy Clarkson

  • Danke für den Hinweis. Ich bin mit meiner Privathapftpflicht zufällig auch bei der gleichen Verischerung und die nette Lady von der Hotline meinte, dass das in diesem Fall wohl immer über die Kfz-Versicherung läuft. Ich könnte jetzt natürlich nachfragen, ob ich diesen Fall über die Haftpflicht abdecken lassen kann. Die Frage ist nur ob die das machen und ob es Sinn macht, diesen Fall quasi doppelt abzusichern. Den Rabattschutz bei der Kfz-Versicherung werde ich ja trotzdem behalten, weil damit ja auch andere Fälle abgedeckt werden sollen. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich 5% Rabatt auf die Kfz bekomme, weil ich eben auch die Privathaftpflicht bei der genannten Versicherung habe.

  • Bei Versicherungen doppelt absichern bringt meist nichts, ausser bei der Lebensversicherung, dort bekommt mann von beiden Geld wenn's ernst wird.

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  • Bei diesem Punkt sieht es etwas anders aus Bernd, hierbei wird dann die Kfz Versicherung nicht belastet und dafür die Privathaftpflicht ;) aber bei anderen Sachen gebe ich dir Recht. 2 mal eine Hausratversicherung macht keinen Sinn :D
    Das Thema Versicherungen ist inzwischen so komplex, ich kann bei sowas eigentlich jedem nur empfehlen sich einen kompetenten Berater an zu lachen. Ihr nehmt euch ja auch nicht nen Stift und ein Lineal und behauptet nun Architekt zu sein,
    warum also meinen den Durchblick bei Versicherungen zu haben? ;) So meine Meinung.

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  • Die Sache mit dem Kinderwagen gehört in den PHV Bereich. Vor einigen Jahren ist das noch anders gewesen. Ich würde meine internen schadenfreien Jahre für die Rechtsauffassung des Versicherers nicht belasten wollen.

  • Die Sache mit dem Kinderwagen gehört in den PHV Bereich. Vor einigen Jahren ist das noch anders gewesen. Ich würde meine internen schadenfreien Jahre für die Rechtsauffassung des Versicherers nicht belasten wollen.


    Leider ist das nicht die Rechtsaufassung des Versicherers sondern die allgemeine Rechtsaufassung - Sprich über Kommentierungen zu den Paragraphen anzuwendendes Recht. Da gibt es andere Dinge die ich mit der Fachabteilung deutlich lieber Diskutiere, da es dazu noch keine Kommentierungen gibt xD
    Aber da kommt mir mein Lieblingssatz wieder in den Kopf : "Nur weil ich einen Hammer benutzen kann, bin ich noch lang kein Tischler" Zum Thema Versicherung gehört heute wirklich deutlich mehr als nur lesen können, man muss sich auch in geltendem Recht ein wenig auf dem laufenden halten. Genau so ist es wenn mein Auto aufgebrochen wird und die Handtasche / Jacke aus dem Auto gestohlen wird. Viele denken der Einbruch-Diebstahl ist versichert, dabei ist genau genommen der Teilediebstahl versichert - Sprich Handtasche aus dem Auto geklaut Vollkasko, Autoradio aus dem Fahrzeug gestohlen - Teilkasko. Inzwischen zählt es auch nicht mehr wenn die den Einsatz vom Aschenbecher mit Kleingeld geklaut haben, denn der Einsatz des Aschenbechers ist "nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden"

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