Die Frage der "Unfallfreiheit" Relevanz bei Kauf/Verkauf von KFZ

  • Aus gegebenem Anlass habe ich hier mal ein Thema angepinnt, das jeden angeht, der ein KFZ kauft oder verkauft.


    Allein die richtige Entscheidung auf die Fragen: "Was ist als unfallfrei anzusehen, wann muss ich im Kaufvertrag Unfallschäden angeben oder wann kann ich das unterlassen" bewahren u.U. vor unangenehmen Rechtsfolgen.


    Als Einstieg füge ich mal einen Link an, der lesenswert ist und als Diskussionsgrundlage dienen kann.



    http://www.stern.de/auto/servi…t-unfallfrei-1524862.html


    Hier der kopierte Text (Quelle s. Link)



    Genau genommen sind nur die wenigsten Wagen, die schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben, im rechtlichen Sinne "unfallfrei". Die Definition ist eindeutig: "Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei." Käufer von Neuwagen und Tageszulassungen werden sicher selten Probleme mit einem Unfallfahrzeug haben. Obwohl es auch schon vorgekommen ist, dass nagelneue Autos auf dem Transport oder dem Hof beschädigt wurden. Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Dazu zählen keineswegs nur massive Schäden, die tragende Teile beschädigt haben, sondern auch typische Kleinschäden wie Parkrempler etc. Um das Prädikat "unfallfrei" zu verdienen, muss der Wagen also ohne vorhergegange Beschädigungen sein.





    Vorsicht mit der Verwendung des Begriffs



    Wird im Kaufvertrag die Eigenschaft "unfallfrei" zugesichert, wird das rechtlich als wesentliche Eigenschaft des gekauften Autos angesehen. Wenn sie nicht zutrifft, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Schaden entdeckt. Diese Möglichkeit besteht selbst dann, wenn im Vertrag jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Auch einige Zeit nach dem Kauf kann es daher zur juristischen Auseinandersetzungen kommen. Typisches Beispiel. Nach einigen Monaten sucht der Käufer wegen einer Inspektion seine Werkstatt auf. Dabei werden vorhergehende Reparaturen entdeckt, daraufhin möchte der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sollte ein offenkundiger Unfallschaden absichtlich verschwiegen worden sein, steht überdies ein Betrugsvorwurf im Raum.



    Bagatellschaden



    Vorsicht auch mit dem Begriff "Bagatellschaden". Im Werkstattjargon werden so Lack- und Karosserieschäden genannt, bei denen keine tragenden Teile des Autos verformt oder beschädigt worden sind. Beim Austausch von Kühler und Haube und bei einer eingedrückten Tür spricht man daher "Bagatellschäden". Damit gilt das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen". Aber der Umkehrschluss geht nicht, denn dieser Wagen ist nicht "unfallfrei". Im Zusammenhang mit der Eigenschaft "unfallfrei" müssen Bagatellschäden echte Bagatellen sein, die nach Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht weiter herabsetzen. Dazu würde eine gesprungene Scheibe zählen, das Ausbessern von Lackkratzern oder das Ersetzen eines Scheinwerfers.



    Sonstige Schäden



    Frei von Unfällen ist nicht gleichbedeutend mit mängel- und reparaturfrei. Sollte die Karosserie wegen Rost ausgebessert und neu lackiert worden sein, hat das nichts mit einem Unfall zu tun. Auch Schäden durch Feuchtigkeit, allgemeinen Verschleiß und unsachgemäße Wartung sind hiervon nicht berührt



    Überprüfung



    Wenn Sie nach einem Kauf im Zweifel wegen des Zustands ihres Wagens sind, können Sie das Fahrzeug bei Ihrer Werkstatt oder bei einem Gutachter überprüfen lassen. Nennenswerte Unfallschäden und Reparaturen lassen sich immer feststellen. Beim Gebrauchtwagenkauf sollte immer ein Check beim Gutachter gemacht werden und zwar bevor der Vertrag unterschrieben wurde. Sollte der Streit allerdings nur um Lackierungsarbeiten gehen, wird es für den Käufer schwer, einen vorhergegangenen Unfall nachzuweisen.


    Wenn Sie nach Entdeckung des Schadens vom Kauf zurücktreten wollen, müssen Sie auf Widerstand gefasst sein. Auch bei einem Händler werden Sie rechtlichen Beistand benötigen, um ihre Position durchzusetzen. Wenn der Wagen privat gekauft wurde, sehen Sie sich einer bei Zivilstreitigkeiten üblichen Abwägung gegenüber Sie müssen Ärger und Kosten der Auseinandersetzung abschätzen und auf der anderen Seite die Chance beurteilen, wieder zu Ihrem Geld zu kommen. Sollten Sie der Ansicht sein, beim Verkäufer sei "nichts zu holen", wird Ihnen ein Urteil allein wenig nützen, denn es zaubert kein Bargeld herbei.



    Gruß


    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

    Einmal editiert, zuletzt von BWGuenni ()

  • Das ist alles Ansichtssache.
    Bagatellschaden, also Unfallrei, ist für mich ein Wagen der, wie im Artikel steht, einen Glasschaden oder nachlackierten Kratzer hat. Ebenso wenn mal jemand an die Stroßstange angedotzt ist. Sowie Rempler mit dem Einkaufswagen.


    Und alles für das man mehr als 50 gramm Spachtelmasse braucht, Blech-und Karosserieteile getauscht worden sind und/oder vor der Reperatur die Spaltmaße nicht mehr gestimmt haben, ist für mich ein Unfaller.

    Was haben Ehen und Handgranaten gemeinsam? Wenn man den Ring abzieht, ist das Haus weg.

  • Und alles für das man mehr als 50 gramm Spachtelmasse braucht, Blech-und Karosserieteile getauscht worden sind und/oder vor der Reperatur die Spaltmaße nicht mehr gestimmt haben, ist für mich ein Unfaller.


    Damit wäre mein an mich ausgelieferter Insignia ja auch bereits ein Unfaller gewesen XD ;) so schlampig wie der FOH bei dem Wagen vorging.


    Aber ich stimme da zu, Bagatelle sind sowas wie kleine Rempler (Einkaufswagen, Tür gegen Tür gehauen, Beulen die per Smartrepair rausgedrückt werden konnten...), Kratzer, Vandalismusschaden ala *schlüssel zück und am auto entlang schram* .. etc.


    Richtige Schäden ala Haube Krumm, Stossstange ersetzt etc. sind Unfallschäden in meinen Augen.

  • Hallo
    ein sehr interessantes Thema.


    Wenn ich einen Hasen überfahre ... kein Unfallwagen.
    Wenn ich einen Elch überfahre ... Unfallwagen?


    Zitat


    ...
    Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden".
    ...


    Danach wäre ein Auto auch nach dem Hasen ein "Unfaller".


    Gruß

  • Hier noch mal ein Link, dessen Inhalt die Frage nach der Unfallfreiheit ein wenig deutlicher darstellt.


    http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht


    Hier der kopierte Text (Quelle s. Link)




    "Unfallfrei", ein Gütesiegel mit engen Grenzen


    Unfallautos sind am Gebrauchtwagenmarkt kaum loszuschlagen. Das Problem ist nur: Schon nach harmlosen Schäden verliert ein Pkw das Prädikat "unfallfrei". von Heiko Haupt


    Fällt das Wort "Unfallwagen", führt das Kopfkino gern eine fürchterlich demolierte Karosse vor, die mit viel Mühe hergerichtet wurde. Ob wirklich wieder alles in Ordnung ist, kann man nur hoffen. "Unfallfrei" dagegen steht für Makellosigkeit, es bedeutet das Fehlen jeglicher durch Fremdkontakt im Straßenverkehr entstandenen Blessur.


    Wie in vielen anderen Fällen unterscheidet sich die Realität jedoch deutlich vom allgemein Angenommenen. Hier ist nicht die Rede von wirklich großen Schäden, welche aufwändige Blecharbeiten oder den Austausch von Teilen erfordern. Da ist die Sache weitgehend klar. Doch ab wann ist ein Fahrzeug nicht mehr wirklich unfallfrei beziehungsweise frei von Vorschäden? Schon eine Beule im Blech durch unsanfte Begegnung beim Einparken kann das Auto zum Problemfall machen.


    "Nach aktueller Rechtsprechung ist im Grunde alles ein Unfallschaden, was über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht", sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dreh- und Angelpunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 (Az.: VII ZR 330/06). In dem verhandelten Fall ging es um den Verkauf eines Wagens, bei dem der Eigentümer keine Angaben zu Vorschäden machte. Später stellte sich heraus, dass es einen Blechschaden an einer Tür und dem hinteren Seitenteil gab. Das Gericht urteilte, dass diese Sachmängel über der Definition einer Bagatelle lagen.


    Besser nichts verschweigen


    Blechschäden werden also grundsätzlich nicht mehr als Bagatellschaden angesehen – selbst wenn die Reparaturkosten dafür gering waren. Ebenfalls wichtig: Die Begriffe Unfallwagen und unfallfrei sind nicht komplementär. Selbst wenn Mechaniker in der Werkstatt nur leichte Karosserieschäden ausbessern und deshalb das Fahrzeug nicht als Unfallwagen bezeichnen, ist es nicht mehr unfallfrei.


    Wer also nicht vor Gericht landen will, sollte sich genau überlegen, welche Informationen er einem möglichen Kaufinteressenten vorenthält. "Jeder Verkäufer ist gut beraten, wenn er einem Käufer alles offenbart", sagt Eilers. Es geht dabei nicht darum, einen Gebrauchtwagen als Unfallwagen abzustempeln, sondern um die Rechtssicherheit.


    Besitzt das Auto nämlich die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht wirklich, können auf den Verkäufer große Probleme zukommen. Am Ende könnte er gezwungen sein, den verkauften Wagen wieder zurückzunehmen. Niemand fordert, den Wagen mit Hinweisen auf behobene Unfallschäden anzupreisen – aber wer auf die reparierte Beule im Kotflügel nach einem Parkrempler hinweist, wird damit wohl kaum einen Interessenten abschrecken.



    Seite 2/2: Auffällige Lackfarbe auf der Dichtung


    Für den Gebrauchtwagenkäufer stellt sich das Problem auf andere Weise. Er fragt sich: Wie erkenne ich, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt? Das ist nämlich trotz unzähliger kursierender Tipps nicht so einfach. Viele Hinweise drehen sich ohnehin um die Identifikationen von Fahrzeugen, die nach wirklich schweren Unfällen wieder hergerichtet wurden. Die Sache mit den Spaltmaßen etwa: Sind die Spalte zwischen Karosserieteilen auffällig ungleichmäßig, dann kann das ein Hinweis sein auf den Austausch dieser Teile – vor allem aber auf die Arbeit unfähiger Schrauber.


    Auch ein Ratschlag, der sich auf die Scheiben bezieht, ist mit Vorsicht zu genießen. Ab Werk sind die Scheiben eines Autos einheitlich mit dem Hinweis auf den jeweiligen Hersteller beschriftet. Ist das am angebotenen Gebrauchtwagen nicht überall der Fall – so der verbreitete Tipp – dann sollte man argwöhnisch werden. Oder auch nicht, sagt Elmar Fuchs, der Geschäftsführer des Sachverständigen-Verbandes BVSK: "Wird nach einem Steinschlag die Frontscheibe gewechselt, kommt nicht immer Glas mit dem ursprünglichen Herstellerstempel zum Einsatz."


    Sinnvoller ist laut Fuchs die Suche nach Farbtonunterschieden im Lack. Sie können auf eine Nachlackierung hinweisen. Für zweifelhaft hält der Sachverständige dagegen den Rat, mithilfe eines Messgeräts die Lackdicke zu ermitteln als Hinweis auf Nachlackierungen. Zum einen werden solche Geräte in unterschiedlichen Qualitäten zu sehr unterschiedlichen Preisen angeboten: Von 10 bis 1.000 Euro ist alles möglich. Welches Produkt wirklich taugt, kann der Laie nur erahnen.


    Wenn die Türdichtung nagelneu aussieht


    Zum anderen ist die Messung der Lackdicke gar kein so deutlicher Hinweis auf eine Unfalllackierung, wie es den Anschein hat. "20 Prozent der Neuwagen werden schon im Werk nachlackiert", sagt Fuchs. Der Grund: Auch bei der Produktion geht nicht immer alles glatt. Für derartige Nacharbeiten besteht aber keine "Offenbarungspflicht". Der mit dem Lack-Messgerät hantierende Interessent könnte also schnell zu falschen Schlüssen gelangen.


    Bessere Hinweise auf eine erfolgte Reparatur von Unfallschäden sind Sprühnebel in Lackfarbe auf Dichtungen oder Verkleidungsteilen. Wenn drei Türdichtungen gebraucht aussehen, eine vierte dagegen nagelneu, ist eine Frage zum Grund des Austausches ebenfalls sicher ratsam.


    Bleibt die Frage, warum trotz unzähliger Unfälle auf den Straßen die Höfe der Autohändler überwiegend mit angeblich makellosen Gebrauchtwagen gefüllt sind, deren Blech bis dahin nie jemand zu nahe kam. Der Grund dafür liegt ebenfalls in der Differenz zwischen rechtlichen und alltäglichen Realitäten. "Autohändler gehen da meist sehr entspannt ran", fasst Anwalt Nicolas Eilers zusammen. Denn was Händler als erwähnenswerten Unfallschaden ansehen, ist oft weit entfernt von der Definition der Gerichte – die selbstverständlich auch für sie gilt. Schließlich wollen Händler verkaufen und nicht mögliche Kunden verunsichern.




    Danach könnten meiner Meinung nach dann auch Wildschäden zu einem Status "Unfallwagen" führen, wenn es da nicht bei kleinen Kratzern im Lack geblieben ist.


    Gruß


    Günni :D

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

    2 Mal editiert, zuletzt von BWGuenni ()

  • Selbst sowas "kleines" wie ein Dachs kann schon ordentlich Schaden zufügen. Hab ich mal gesehen, der hat die ganze Front zerlegt. Bei ein paar Kratzern bleibt es selten wenn man es nicht gerade streift. Gott sei Dank hab ich sowas noch nicht erlebt. Aber war öfters mal sehr knapp.
    Die Personen wo beim Autoverkauf immer 100% Ehrlich waren, sollen mal die Hand heben :whistling:

    Was haben Ehen und Handgranaten gemeinsam? Wenn man den Ring abzieht, ist das Haus weg.

  • Hallo. Ich habe bei dem Thema ja auch schon Erfahrung gemacht. Leider 2x.


    Laut Gutachter gilt ein Fahrzeug dann als Unfallwagen, wenn durch den Schaden eine Wertminderung entsteht.


    Kratzer, kleine Lackausbesserungen etc. sind in der Regel normale Gebrauchsspuren.

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  • Hallo Günni,
    evtl solltest du die Texte zitieren.


    Sobald der Link irgendwann tot ist, ist die Disskusionsgrundlage weg. ?(


    Gruß


    Meinst du den Volltext hier her kopieren? ?(

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh: