• So ein Schmarn eh.... ich werde meine nicht mehr rausmachen nur weil sich einer beobachtet fühlt. Für mich gilt zu 100 % nur das drauf zu haben was mir persönlich den Popo rettet :). Andere auf den Filmchen interessieren mich nicht die Bohne. Ich weis das meine Cam sich irgendwann einmal bezahlt gemacht hat sei es wenn ich nur jemand auch damit beweisen konnte das er nicht Schuld an einem Unfall hatte.

  • Hallo
    ob das Material vor Gericht anerkannt wird, entscheidet der Richter.


    Das bekannte "Recht am eigenen Bild" wird aber nicht verletzt, solange man die Kamera nicht gezielt auf einzelne Personen richtet.


    Gruß


    EDIT:
    Habt ihr eigentlich alle Verkehrsschildassistent, Regensensor, etc?
    Ich überlege gerade, wo ich mir eine montieren würde.
    Die müsste dann ja schon links oder rechts neben dem dicken Innenspiegelklotz.
    Zeigt doch mal eure Kameras, geknipst vom Kühlergrill aus.

  • Wird ja auch allgemein empfohlen hinter dem Spiegel. Ich habe meine mit einem kurzen Halter links vom Spiegel und etwas nach unten versetzt, sodass der "Klotz nicht mehr stört und die Cam das Sichtfeld nur minimal einschränkt.


    Kommt aber auch auf die Weitwinkelstellung an, bei 160 Grad ist der Klotz im Ansatz mit drauf, bei 140 Grad nicht.


    Man kann aber bei beiden Einstellungen das Wesentliche, worauf es ankommt filmen.


    Kabel habe ich jetzt soweit auch verlegt...von der Cam nach oben zwischen Scheibe und Himmel, nach links rüber bis zur A-Säule, da hinter die Verkleidung, dann raus hinter das Dichtgummi nach unten, dann wieder rein hinter dem Sicherungskasten von unten an das Armaturenbrett mit Krepp fixiert und dann an der Mittelkonsole hinter die Verkleidung und dann nach oben hinter dem Gangschaltungskasten in den Anzünder.


    Wenn es hoch kommt, sieht man das Kabel an drei Stellen zusammen genommen vll. 30 cm. Reicht mir völlig aus.


    Gruß


    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Hi,

    Das bekannte "Recht am eigenen Bild" wird aber nicht verletzt, solange man die Kamera nicht gezielt auf einzelne Personen richtet.


    na dann richte die Cam mal gen Himmel :9
    Sobald du diese direkt auf das vorrausfahrende Fahrzeug richtest, ist es eine gezielte Aufnahme.

  • Macht er ja nicht. Man richtet die Kamera an der Straße aus. Das dann ein anderes Auto vor der Kamera ist, dafür kann man ja nichts :)
    Man wollte es ja nicht absichtlich filmen.


    Ich denke diese art der Diskussion führt zu nichts, da es einfach verschiedenen Auffassungen gibt.

    Sports Tourer - Sport mit Extras :rolleyes: - MJ10 - 2.0 CDTI 160 PS Automatik

  • Sehe ich auch so.


    Was aber mit den Überwachungskameras bei den Tankstellen, Supermärkten etc.?


    Einem Bekannten von mir ist auf einem Supermarktparkplatz ein Parkschaden entstanden, Verursacher hat natürlich das Weite gesucht.


    Polizei hat den Film ausgewertet....und siehe da, der Verursacher wurde ermittelt und gegen den läuft jetzt ein Verfahren wegen Unfallflucht.


    Aber lassen wir das, da im Wesentlichen am Themeninhalt "wie verbuddele ich das Kabel" vorbei.


    Genug Antworten dazu sind gekommen.



    Insofern ist das Thema "Dashcam" hierzu geschlossen.



    Wenn sich wer fundiert (selbst die Rechtsprechung ist sich hierbei nicht einig) zur Legalität einer Autokamera (an sich ein interessantes Thema) auslassen möchte, möge einen neuen Thread dazu eröffnen.


    Gruß




    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

    Einmal editiert, zuletzt von BWGuenni ()

  • Moin,


    heute in der Zeitung gelesen, daß ein Bayrisches Verwaltungsgericht ein erstes Urteil zur Legalität/Illegalität der Dashcams gefällt hat.


    Demnach illegal die Aufnahme und Verwendung vor Behörden als Nachweis von Rechtsverstößen/Ordnungswidrigkeiten anderer Personen ohne eigene Beteiligung aller Art.


    Dito illegal Videos aller Art z. B. bei Youtube zu veröffentlichen.


    Legal bleibt der ursprüngliche Verwendungszweck, nämlich Beweisführung bei Unfällen mit eigener Beteiligung vor Gericht, um seine eigene Unschuld zu dokumentieren.


    Habe das mal mit eigenen Worten zusammengefasst.


    Berufung gegen das Urteil ist zugelassen.


    Gruß


    Günni :D

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh: